Doch, genau das steht in der ABE.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Genau das scheint der Kanckpunkt zu sein : Denn genau dieser Passus steht in der mir vorliegenden ABE nicht!
Es steht drin: "Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE dieses Rades eine Freistellung von der Pflicht zur Berrichtigung der Fahrzeugpapiere enthält".
Und diese Freistellung kann ich jedenfalls in der ABE nicht finden.
Noch mal zum Erlöschen der ABE bei Serienänderungen: Das ist mir schon klar und war auch nicht Gegenstand meiner Frage.
Und: Es geht tatsächlich um den G160, alles Serie.
Der Reifenhändler , der mich gestern nochmal zurückgerufen hatte, sagte mir jedenfalls, daß nach Rücksprache mit dem TÜV Prüfer, diese Kombi sei ohne Eintragung nicht möglich, auch wenn diese Rad/Reifenkombi in der ABE aufgelistet sei.
So wird aus einem einfachen Winterräderkauf schon eine nervige Sache. Ich habe eigentlich auch nichts dagegen die 195/50/16 zu fahren, aber die Reifenauswahl in dieser Größe beschränkt sich fast nur auf ältere Reifengenerationen. Und wenn ich schon einen Tausi ausgeben, möchte ich eigentlich die neuesten Reifenentwicklungen mitnehmen.
Grüße
TTempodrom