ohne harsch wirken zu wollen, aber einen 4seitigen Thread zu lesen, ist wirklich keine schwere Aufgabe... in dem Sinne
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Ich habe gerade die Bedingungen der Garantieverlängerung mit Stand Anfang 2016 in der Drive gesehen...
Wen sie interessieren... -
Hallo zusammen,
Nach dem mein MX5 geklaut wurde und meine Kaskoversicherung die Garantieverlängerung nicht berücksichtigt, suche ich eine Möglichkeit die Garantieverlängerung zu kündigen. In dem Vertrag habe ich aber nichts zu Sonderkündigungsmöglichkeiten gefunden. Hab ihr eine Idee wie ich aus dem Vertrag komme?Viele Grüße
Alex -
Was erwartest du?
Dass du das Geld "erstattet" bekommst?Das wird vermutlich genauso wenig erstattet werden, wie bei einem Verkauf des Fahrzeugs...
Am Ende ist die Garantieverlängerung für beide Seiten ein Risiko....
Leider sitzt du diesmal auf der "schlechten Seite"...Ist halt ´ne "Einmalzahlung"...
... wenn weg, dann weg... -
was ich immer als beruhigend empfinde: das Geld ist nie weg, es hat nur jemand anderer
VG3
Volker
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Nur zurück...
...kommt´s in diesem, speziellen Fall - eher nicht...
So ärgerlich es für den bestohlenen am Ende bleibt...Eine Kündigung ändert da gar nix..
Da die Diebe die "Garantie" mit dem Fahrzeug auch geklaut haben...
Am Ende wie beim Verkauf...Eine "Kündigungsoption" gibt's da wirme gar nicht...
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Da die Diebe die "Garantie" mit dem Fahrzeug auch geklaut haben...
Am Ende wie beim Verkauf...Ahem ... das ja wohl weniger. Wäre ja noch schöner, wenn der Dieb auch noch in den Genuss von Leistungen aus der Garantieverlängerung kommen könnte, nicht wahr?
Bei Citroen gab es die Garantieverlängerung (nur?) mit monatlicher Zahlungsweise. Und da konnte man sogar beim vorzeitigen Verkauf des Fahrzeugs kündigen. Zukünftige Beiträge entfielen, bereits eingezogene wurden zurückerstattet.
Ganz so verrückt ist die Idee also nicht. Aber wenn man einmal bezahlt hat, sieht es natürlich nicht so gut aus.
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Wenn die Garantieverlängerung so fest mit Fahrzeug verbunden ist wie Sonderzubehör oder ein Fahrwerk dann müsste das im Kaskofall auch die Versicherung mit ausgleichen, da würde ich es jedenfalls erstmal anmelden.
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Wäre ja noch schöner, wenn der Dieb auch noch in den Genuss von Leistungen aus der Garantieverlängerung kommen könnte, nicht wahr?
Typisch... Möööönsch, da war doch nur ein sarkastischer Seitenhieb...
Ich gehe ohnehin nicht davon aus, dass die Fahrgestellnummer dieses, gestohlenen MX-5, je wieder -irgendwo- auftritt...
Wird ganz sicher ´n "osteuropäisches Ersatzteillager" draus...
Vermutlich (wenn drin) waren die Recaro´s das wichtigste und DER Diebstahlgrund ... Ich hab gehört, die sollen wie "Goldstaub" sein !Also gut, dass wir keine Recaro´s im Mixxer haben...
Ich sollte meinen Versicherer mal drauf hinweisen, dass ich aufgrund dieser Tatsache gern runtergestuft würde
Dafür können die dann die Recaro-Eigner hochstufen*boah jetzt gibt´s gleich viel Ärger - schmunzel/wegduck*
Wenn die Garantieverlängerung so fest mit Fahrzeug verbunden ist wie Sonderzubehör oder ein Fahrwerk dann müsste das im Kaskofall auch die Versicherung mit ausgleichen, da würde ich es jedenfalls erstmal anmelden.
Das müsste der "Geschädigte" @Alex1974, stellvertretend für viele von uns, dann aber zunächst mal als Präzedenzfall vor einem Gericht erstreiten, fürchte ich...
Aber wenn er eine Rechtsschutz hat, diese das "mitträgt", warum nicht?Klar ist, dass es aber dann auch sehr lange dauern wird, da es aber ja nichts "von Eile" ist... Und die Versicherung viele Anwälte, Zeit und ggf. Instanzen hat...
Und der Betrag am Ende auch nicht wirklich "riesig" ist... (das ist natürlich relativ ) -
Mein Händler hat die Garantieverlängerung storniert. Habe mir heute bei ihm wieder einen neuen MX5 gekauft. 2.0 Sportsline in schwarz. Ich werde den Wagen im März abholen.
Viele Grüße
Alex