Kam meine Mail an? Habe keinerlei Rückmeldung erhalten, daher die kurze Rückfrage!
Danke
Abblendlicht mit Tagfahrlicht
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ja danke, heute morgen....morgen gibts Antworten
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Ich bin kein Experte und ich möchte es auch nicht haben, aber ich weiß aus einer anderen Gruppe, daß an einem Auto nicht beides zusammen leuchten darf.
Dort wird gern mit TFL und Standlicht gefahren, weil es an diesem Auto gut aussieht - sie sind sich aber darüber im Klaren, daß es nicht erlaubt ist. Da hat man sich schon die Köpfe drüber zerbrochen
Es muss auch noch zwischen Tagsüber also hell und Nachts dunkel unterschieden werden. Tagsüber sind Standlicht und Tagfahrlicht zusammen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO erlaubt. Nachts muss das Tagfahrlicht natürlich aus und Abblendlicht eingeschaltet werden. In den Links zu Wikipedia von @Jpxyz hier auf Seite 3 ist das beschrieben und auch warum es soviel Unsicherheit darüber gibt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, will Ernst, @Kugelfisch nun eine Schaltung anbieten, die ermöglicht Nachts zusätzlich zu dem Abblendlicht mit gedimmten Tagfahrleuchten, also als quasi als Standlicht/Begrenzungsleuchte zu fahren.
Zitat von @Kugelfisch aus Beitrag 18
"Beim adaptiven Tagfahrlicht leuchtet im Normalbetrieb die Leuchte mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann auch als solches."Damit wird das zum Standlicht herunter gedimmte Tagfahrlicht dann aber vermutlich recht bescheiden Leuchten, wenn es denn tatsächlich nur die Leuchtkraft einer 5W Glühllampe hat. Aber wir werden ja sehen.
Gruß Ulli
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Es gibt ganz klare Ansagen, und man muß sich nicht den Kopf zerbrechen - wir sind mit dem Thema schwer beschäftigt und haben auch was dazu zu sagen, nur noch ein wenig Geduld...
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Gibts also auch noch keine News oder Rückmeldungen zu den Bestellungen?
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Also die Kabel selbst fliegen bereits und sollen ende nächste Woche hier sein....wer das Teil hier bestellt hat, bekommet am Montag bzw. Dienstag dafür eine Auftragsbestätigung ....und dann gehts los...
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Okay, du hattest du gesagt, dass die Tage schon die Rückmeldung kommen sollte. Da ich ja noch Fragen dazu in der Mail hatte und das keine direkte, verbindliche Bestellung war hatte ich gehofft die Fragen zu klären, damit ich noch in den Schwung der 20 Besteller reinrutschen kann
Aber, solange noch nen Set für mich über ist habe ich es nicht so super eilig -
läuft.....
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Wenn ich deiner Argumentation folgen würde, dann dürfte ich auch mit Fernlicht durch die Ortschaft fahren.
Darf man auch, solange die Straße nicht durchgehend und ausreichend beleuchtet ist.
Das ist z.b. dann der Fall wenn, wie in vielen Ortschaften üblich, die Straßenbleuchtung nachts ausgeschaltet wird. -
Darf man auch, solange die Straße nicht durchgehend und ausreichend beleuchtet ist.
Aber nur wenn der Anhalteweg durch das Abblendlicht nicht vollständig ausgeleuchtet ist. Also bei 50 km/h ist auch ohne Strassenbeleuchtung das Fernlicht verboten. Wenn mehr als 50 erlaubt ist, dann geht Fernlicht.