Hat vor allem den Vorteil, das man sich nun auch bei Dunkelheit erkennen und somit Grüßen kann

Abblendlicht mit Tagfahrlicht
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dann müssen wir aber noch NEON oder Reflektierende Ärmel/Handschuhe oder so haben, denn im dunkeln sieht man nicht wenn einer winkt....
ich schau mal was ich machen kann
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reflektierende Handschuhe sowas....
auch geil:
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ich würde die dann evtl im set anbieten Das Modul und ein paar Handschuhe -
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Um ganz sicher zu gehen, ob diese/s Schaltung/Relais verbaut werden darf, kann man sich beim TÜV-Süd erkundigen. Auch beim KBA kann man anfragen, da dort Typgenehmigungen durchgeführt werden.
Theoretisch denkbar wären z. B. Prüfungen im Rahmen von EMV (ElektroMagnetische Verträglichkeit). Aber das können tatsächlich nur noch die absoluten Vollprofis beantworten.
Hier findet man die "Grüne Liste" beim KBA. Dort kommt der Begriff "EMV" sehr häufig vor.
https://www.kba.de/DE/Typgeneh…ene_Liste.html?nn=1378946Auf der Homepage des KBA findet man auch die Kontaktdaten.
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Ich wollte demnächst einfach mal beim TÜV vorbeifahren und gucken ob man solche Fragen da kostenfrei beantwortet bekommt. Ist beim TÜV gefühlt ja immer etwas schwieriger.
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Kleiner Tipp:
Lass dir das schriftlich geben. -
die TüV-Leute werden sich freuen wennihr dahin kommt und fragt.... es gibt Vorschriften!!! googelt doch mal, z.B. hier
das ist der Wichtigste Satz:
Elektrische Schaltung
Tagfahrleuchten dürfen nur alleine betrieben werden und auf keinen Fall mit dem Abblendlicht zusammen leuchten!- TFL müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist.
- Jedoch können die Tagfahrlichter ausgeschaltet bleiben, während sich das automatische Getriebe in der Stellung »Park« oder »Neutral« befindet, die Feststellbremse angelegt ist oder das Antriebssystem zwar aktiviert ist, aber das Fahrzeug sich noch nicht erstmals in Bewegung gesetzt hat.
- Beim adaptiven Tagfahrlicht leuchtet im Normalbetrieb die Leuchte mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann auch als solches.
- Ist das Tagfahrlicht mit den Fahrtrichtungsanzeigern in den Hauptscheinwerfern integriert oder ist der Abstand zwischen den TFL und dem Fahrtrichtungsanzeiger kleiner oder gleich 40 mm, so muss beim Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger die Tagfahrleuchteneinheit auf dieser Seite erlöschen oder die Lichtstärke auf Standlichtniveau vermindert werden.
- Ein Nichtbeachten dieser Vorschriften bei der Nachrüstung mit Tagfahrleuchten endet bei der Hauptuntersuchung mit der Bewertung „Erheblicher Mangel“. Eine Plakette wird dann nicht erteilt. Auch im Falle eines Verkehrsunfalls könnte eine nicht vorschriftenkonforme Nachrüstung mit Tagfahrlicht möglicherweise Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der Situation haben.
Stand: 2010-10-15
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Und was sagt uns das jetzt?
Wie gesagt, technisch ist die hier vorgestellte Lösung zulässig, wenn man sie in der "50%-dim"-Version bestellt.
Dennoch ändert man damit halt die ab Werk vorhandene Funktion und greift in das Lichtsystem ein, wie es vom Hersteller geprüft wurde (bzw, geprüft lassen wurde) -
Habe leider noch immer nicht gecheckt wo das eingebaut wird
Ansonsten ein "Must have"