Das mag in Österreich so sein, in Deutschland findet sich dazu in der StVO nichts.
Abblendlicht mit Tagfahrlicht
-
-
Aber nur wenn der Anhalteweg durch das Abblendlicht nicht vollständig ausgeleuchtet ist. Also bei 50 km/h ist auch ohne Strassenbeleuchtung das Fernlicht verboten. Wenn mehr als 50 erlaubt ist, dann geht Fernlicht.
Steht wo ?
In der StVO wird ausschließlich darauf hingewiesen, dass auf Straßen mit ausreichender und durchgehender Beleuchtung nicht mit Fernlicht gefahren werden darf, das schliest das Abblendlicht explizit nicht mit ein sondern bezieht sich ausschließlich auf die Straßenbeleuchtung.
Von Anhaltwegen, Geschwindigkeiten oder Beleuchtung durch Abblendlichter ist hier keinerlei Rede.
§17 Abs 2 StVO
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.In der dazugehörigen VwV wird nur auf die notwendige Reduzierung der Geschwindigkeit nach dem Abblenden eingegangen, diese ist höchstwarscheinlich bei 50km/h innerorts nicht notwendig, da das Abblendlicht einen ausreichenden Bereich ausleuchten sollte.
PS: Hab erst im Nachhinein gesehen dass du aus Ö kommst, bei euch kann das durchaus anders bzw. deutlicher Formuliert sein, wir in D stehen ziemlich auf wachsweiche Formulierungen in den Gesetztentexten
-
Meins ist heute gekommen und direkt verbaut worden
Nur Tagfahrlicht 100%
3FB38598-D3FC-484B-BAE7-3C36E4EB7886.jpegAbblendlicht mit 50% gedimmten Tagfahrlicht
023ACC5D-4E1A-4B70-B8EC-19F2A28A2A8E.jpeg -
Direkt von ssh16 bestellt?
Unterschied fällt auf den Fotos kaum auf. Ist das live ein größerer Unterschied? Bzw wie würdest du einschätzen ob es nachts zusätzlich blendet?Von @Kugelfisch hab ich noch nichts gehört ( )
-
Die Kabel sind schon auf dem Weg zum Zollamt in Münster - die sind bald verfügbar - was die mögliche rechtliche Sache betrifft fehlen mir noch infos die eigentlich auf den Tagfahrleuchten zu finden sind. Aber nach heutiger Suche am Objekt war weder die Bezeichnung R7 noch R87 zu finden... vielleicht weiß das jemand wo die stehen können???
-
Direkt von ssh16 bestellt?
Unterschied fällt auf den Fotos kaum auf. Ist das live ein größerer Unterschied? Bzw wie würdest du einschätzen ob es nachts zusätzlich blendet?Ja direkt dort bestellt, war der erste aus Deutschland. Ernst hat kurz danach bestellt.
Man sieht schon das es schwächer ist, war aber durch das Tageslicht nicht so gut zu erkennen, die leds sind auf jeden fall schwächer.
Denke nicht das die also irgendwie blenden können, zum einen sind die gedimmt echt schwach von der Leuchtweite und auch eh sehr tief unten.
Hab mal was davor gestellt, denke da sieht man das Lichtbild eher.
60BB9609-7D2F-45B6-A4D1-2910CCB2C38E.jpeg
Und hier mal der Boden mit und ohne Abblendlicht
5C1BE432-9FFE-46BD-89CF-69362E36A22F.jpeg
7EB05344-7327-450A-902A-A8ADAA982F06.jpeg -
-
Gibts News, @Kugelfisch?
-
ich kann im Moment nur soviel sagen, dass die Kabel heute oder morgen hier sind . Wir haben zur Klärung den gesamten Vorderbau abmontiert um hier die Bezeichnungen für die TFL zu finden. Leider ist nirgendwo an den Leuchten oder Umgebung die entsprechenden Prüfnummern vermerkt. Jetzt könnte man meinen, egal. dann kann man evtl. die Dimmung auch legal durchführen - obwohl das dem einen oder anderen auch egal ist, wollen wir trotzdem nochmal nachhaken. das ist aber nicht mal eben getan. Wir haben dazu einen Termin demnächst um hier Klarheit zu schaffen.
Sobald ich eine Aussauge habe, wird das hier auch Kommuniziert..
Wünsche einen angenehmen Wochenstart..
Gruß
Ernst -
Wir haben zur Klärung den gesamten Vorderbau abmontiert um hier die Bezeichnungen für die TFL zu finden. Leider ist nirgendwo an den Leuchten oder Umgebung die entsprechenden Prüfnummern vermerkt.
Meinst du eventuell diese Nummer hier?