Abblendlicht mit Tagfahrlicht

  • Nach europäischen Standards ist es NUR erlaubt, Tagfahrlicht und Abblendlicht gleichzeitig anzuschalten, wenn das Tagfahrlicht dann auf Standlichtniveau runtergedimmt wurde und somit niemanden blenden kann. So weit war ich jetzt schon.
    Das einzige, was für mich jetzt noch offen ist, ist das was @Ronotto in den Raum geworfen hat.


    Und ich möchte das Ganze auch nicht haben, hatte mich aber ein wenig darüber belesen.


    Grundsätzlich stimmt es schon, dass es nicht erlaubt ist, beides gleichzeitig anzuschalten. Aber wie mit so gut wie allem, gibt es Ausnahmen.


    Nun muss ich noch dazu sagen, dass eben auch Nachteile dadurch entstehen können und da ist ein leicht erhöhter Spritverbrauch nur der Kleinste, wenn es nämlich nicht richtig funktioniert, können Mitmenschen geblendet oder (auch im normalen Betrieb) verwirrt werden, früherer Verschleiß der TFleuchten (Keine Ahnung wie es da generell mit der Leuchtdauer aussieht, aber dann leuchten sie ja permanent). Des Weiteren würde auch ich nichts einbauen, wovon ich nicht zu 100% überzeugt wäre und auch wenn es laut StVO erstmal erlaubt ist, muss es immer noch vom TÜV abgenommen werden und ob es jetzt wirklich so „gut“ oder „cool“ aussieht, wenn man mit auf Standlichtniveau gedimmten TFL und Abblendlicht gleichzeitig rumfährt, sei jetzt auch mal dahingestellt.

    MX-5 ND - SAKURA - MATRIXGRAU - G131


    “I think a lot of psychopaths are just geniuses who drove so fast that they lost control.”
    Criss Jami, Killosophy

    2 Mal editiert, zuletzt von Jpxyz ()

  • Stimmt genau und dann gilt dieser Absatz hier:


    „Ein weiterer Punkt ist die Anzahl der verbauten Positionsleuchten. Es dürfen normalerweise nur zwei Positionsleuchten angebracht sein. Insgesamt vier Positionsleuchten sind nur dann zulässig, wenn zwei davon in den Hauptscheinwerfern integriert sind.„


    Beim adaptiven Tagfahrlicht leuchtet im Normalbetrieb die Leuchte mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann auch als solches.


    Quelle: https://www.tuefa-team.de/tagfahrlicht.php

    POWERFUL.WONDERFUL.PERFECT.
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    Fahrwerk: ST-X, JR-11 Matt Bronze 17x8.25 ET:35, Hankook Ventus V12 Evo2 215/40 ZR17
    Fahrzeugthread:——>Grecco‘s RF Trinity<—— :D 100 % Sauger, nur Halbtote werden zwangsbeatmet :D

  • Weil die aktiven Komponenten in der Typgenehmigung nicht zusammen eingeschaltet sind! Ist das denn so schwer zu verstehen.
    Wenn ich deiner Argumentation folgen würde, dann dürfte ich auch mit Fernlicht durch die Ortschaft fahren.


    Lies nochmal den Satz, den du von mir zitiert hast und setze ihn in Beziehung zu dem, was du dazu geschrieben hast.


    "Warum sollte eine Lichtanlage [..] die so wie von der STVZO verlangt funktioniert, unzulässig sein?"


    Und was ich zur Typzulassung und zum möglicherweise formellen Erlöschen geschrieben habe, hast du wahrscheinlich auch überlesen.


    Ich frage mich nur, warum man in diesem Forum heftig angemacht wird, wenn man jemanden darauf hinweist, dass LED-Leuchtmittel für die Kennzeichenbeleuchtung nicht zugelassen sind, aber eine Anpassung, die (vermutlich, ich muß nochmal die StVZO in diesem Punkt gründlich auswringen) sogar zulassungsfähig (per einfacher Eintragung) wäre, soll plötzlich mega verwerflich sein.

  • @Wannabe - Nochmal für dich. Natürlich haben die Komponenten der Lichtanlage eine Zulassung, dass bestreitet niemand. Es geht lediglich darum das diese nicht "zusammen" verwendet werden dürfen.


    Und noch eins. Ich habe dich nicht angemacht. Da ich dich nicht kenne, also ergo auch nicht weiß wie du aussiehst, will ich dich auch nicht anmachen. Vielleicht lernen wir uns ja mal kennen und ich entscheide spontan mich für das gleiche Geschlecht zu interessieren. Man(n) weiß ja nie! ;)

  • @Wannabe - Nochmal für dich. Natürlich haben die Komponenten der Lichtanlage eine Zulassung, dass bestreitet niemand. Es geht lediglich darum das diese nicht "zusammen" verwendet werden dürfen.


    Und noch eins. Ich habe dich nicht angemacht. Da ich dich nicht kenne, also ergo auch nicht weiß wie du aussiehst, will ich dich auch nicht anmachen. Vielleicht lernen wir uns ja mal kennen und ich entscheide spontan mich für das gleiche Geschlecht zu interessieren. Man(n) weiß ja nie! ;)


    Du bist ja voll lustig!