Knackende Spurplatten

  • Ich hab auch noch keinen Ersatz bekommen, warte schon seit 3/4 Jahr.
    ist mir aber mittlerweile egal, hab eh schon auf anderen Hersteller umgestellt.

  • Sehr ärgerlich aber nach einem 3/4 Jahr wäre ich auch leicht ungehalten.
    Wundert mich sehr, bei mir ging das Ruck zuck. Habe die alten nicht mal zurück geschickt. Ich hatte ein Rücksendeschein angefordert und der kam mit den neuen Platten nicht an. Also bleiben sie erst mal bei mir im Regal.

  • Hallo,


    habe nun auch meine Platten vorne ausgebaut (2x 15mm) und die Hinteren drauf gelassen (2x20mm)..


    Die Lieferung der Austauschplatten kann wohl noch dauern (Telefonat mit I.L.).


    Meine Frage: "Kann / darf ich nur mit hinteren Platten fahren ? TÜV abgenommen wurden damals Vorne und Hinten..

    Oder muss ich wenn ich nur mit Hinteren Platten fahre erneut eine Abnahme machen?"


    VG

    Dirk

    G184 Sportsline EZ.04.19, Spurplatten v/h 30/40, OEM Domstrebe, Eibach 30mm, OEM Einstiegsleisten, LED Innen / Kofferraum, Kennz., Smoke LED Blinker..

  • Davon abgesehen, dass man sich damit Fahrdynamisch sicher keinen Gefallen tut weil Hebelkräfte jetzt Asymmetrisch verändert sind ist es nur so wie abgenommen zugelassen, es sei denn der Prüfer hat in seine Abnahme eine "ODER" Klausel eingebaut.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Schau in‘s Gutachten. Erlaubt ist es meines Wissens nach nicht den Serienzustand wieder herzustellen, wenn die Änderung eingetragen ist, aber wenn‘s im Gutachten so erlaubt ist ist, wirst du wahrscheinlich keine Schwierigkeiten bekommen. Rechtlich ist das nichts anderes als im Winter die Serienräder oder Stahlfelgen zu montieren obwohl die breiten Sommerräder eingetragen sind...

    Fahrdynamisch ist das nicht so toll, aber um auf die Arbeit zu rollen reicht‘s.

  • Denke mal, den Wagen wieder in den originalen Zustand zurückzusetzen, sollte eher kein Problem darstellen. Fahre schon seit über zwei Jahren meine selbigen Spurplatten nicht mehr und hatte im Sommer die JR 11 und im Winter die originalen Felgen ohne Spurplatten drauf.

    Juckt niemanden auch den TÜV nicht, so lange auch alle anderen montierten nicht OEM-Teile eingetragen sind.


    Fahrdynamisch nur mit Spurplatten hinten, sehe ich genauso.

    Fahrzeug: MX-5 Selection, EZ:09/21, G184, Poly Grau Metallic, i-active Sense Paket, Sportpaket mit Recaros, HR-Monotube Fahrwerk, Glas-Windschott und HR-Spurplatten von ATH, GEN4 Tenshi inkl. Diffusor und Stubby von Zymexx

  • Gilt sowas generell? Ich habe immer noch den K&N Filter im Schein stehen, habe aber schon lange auf den Serienfilter zurückgerüstet. Wollte dass immer schon mal austragen lassen, habe aber bislang nie Zeit und Muße gefunden.

    Muss ich da überhaupt? Ist ja wieder Original Serie...

  • Ich hatte meinen ja erst vor Kurzem zum TÜV. Für die H&R Stabis und Bremsscheiben musste eine Änderungsabnahme gemacht werden. Der Prüfer schrieb in seine Ergänzung zum Fahrzeugschein "Auch genehmigt:..."


    Damit sagt er aus, dass die H&R verbaut sein können aber nicht müssen. Bei einer Änderungsabnahme wo das nicht so drin steht muss auch die Rückrüstung auf Serie wieder mittels Änderungsabnahme abgenommen werden. Daher auch der Begriff ÄNDERUNGSabnahme. Macht logisch für uns keinen Sinn, aber wir sind in einem Bürokratiestaat.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das man eine Modifikation wieder austragen muss.


    Zumindest dann nicht wenn es wieder auf das Original geht.


    Kann natürlich aber sein das zb. eine Spurplattenkombi mit hinten ja und vorne ohne vielleicht Probleme gibt wenn es denn auch zusammen eingetragen wurde.


    Sehe das aber eher als Ahnungsloser und somit nicht aussagekräftig ?