Wir müssen regelmäßig alle möglichen Schulungen machen. Darunter auch die Produkthaftungs Schulungen.
Rein Rechtlich ist es klar, der OEM hat die Marktbeobachtungspflicht. Aber auch die Zulieferer und deren Zulieferer.
Das Problem ist dass bei der Fülle der Dinge die so im Aftermarket passieren, keiner den 100% Überblick hat oder haben kann.
Man bekommt das meist nur „zufällig“ mit.
Leider werden die Gutachten und Freigaben, such nur gegen bestehende Regelungen und Gesetze freigegeben.
Da kann auch der Tüv Prüfer nichts für.
Die können auch nicht alle das know how haben, was alle Entwickler dieser Welt haben.
Kann mich noch an die Neunziger erinnern. Da war es noch ohne Probleme möglich nachträglich Vorne und hinten unterschiedliche Radgrössen eingetragen zu bekommen. Und wir hatten dann die Reklamationen über die Händler, warum das ABS ständig aussteigt, oder andere eigenartige Effekte hatte.
Bei unseren Fall kommt noch dazu, dass die Prüfmuster ja durchaus, absolut sicher waren. In der Fertigung sind dann später Tolleranzen nicht eingehalten worden und die Qualitätssicherung hat nicht funktioniert.
Sollte es zu Produkthaftungsfragen kommen wird immer der verklagt, der am meisten Liquidität hat. In dem Fall wäre das Mazda.
Die müssen dann beweisen, dass sie ihren Pflichten nachgekommen sind.
Aber Achtung. Bei Produkthaftung geht es nicht um Garantie oder Gewährleistung.
Also Sachschäden.
Sondern um Personenschäden, Schadensersatz ansprüchen. Also Gefahr für Leib und Leben.
Wenn also die Spurplatten brechen können und dadurch Leib und Leben betroffen sein kann.