Änderungen in die Papiere für´s EU-Ausland eintragen lassen?

  • Welche meinst Du?

    Die Schürzen vorn und hinten sowie die Seitenschwellerverkleidung.
    Hab mit meinem Händler telefoniert weil ich das Teilegutachten gern mit mir führen möchte, er hat mir aber einen Auszug daraus vorgelesen der kurz gefasst besagt, dass keine Änderungsabnahme erforderlich beim nächsten Besuch beim LRA aber eine Eintragung nötig ist.

    Bremse und Kupplung erscheinen mir schon etwas griffiger. Der Gummi wird komplett ausgetauscht und Maße sowie Krümmung ist mit dem Originalteil identisch. Die Effektive Fläche ist kleiner, da die Noppen weniger Fläche als der ganze Gummi bieten.


    Gaspedal und Fußstütze stehen etwas weiter vor, da auf die Originalfläche aufgeschraubt wird. Da hier nichts gummiert ist ist auch kaum ein UNterschied festzustellen.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Unser Kurzer muß die Frontlippe, die er unter die Frontstoßstange montieren möchte, anhand des Teilegutachtens von der Dekra oder TÜV abnehmen und dann später irgendwann später in die Papiere eintragen lassen.
    Darum gehe ich mal davon aus, daß das bei Anbauteilen, die Du erwähnt hast, auch so sein wird.
    Aber wie willst Du die ohne Unterlagen überhaupt in die Papiere bekommen? Entweder macht das Dein fMH für Dich oder er muß Dir die Unterlagen mitgeben...

  • Hmm,


    bekomme ja nun auch vor der Auslieferung die Alu-Pedalier nachgerüstet und montiert!
    Das ein originales Mazda-Ersatz-/Zubehörteil eingetragen werden muss, ist mir dabei aber völlig neu!
    Die Spurplatten sowie Federn lassen die den Tag ja ebenfalls eintragen, da muss ich wohl noch mal nachhaken!


    Gruß,


    Jens.

    Fahrzeug: MX-5 Selection, EZ:09/21, G184, Poly Grau Metallic, i-active Sense Paket, Sportpaket mit Recaros, HR-Monotube Fahrwerk, Glas-Windschott und HR-Spurplatten von ATH, GEN4 Tenshi inkl. Diffusor und Stubby von Zymexx

  • Mein fMH hat die Pedalerie bei der Erstzulassung eintragen lassen...


    DSC_1388.JPG


    Das Teilegutachten habe ich leider auch nicht, da ich es ja nicht mehr benötige...
    Sonst hätte ich es schon hochgeladen...

  • Das ein originales Mazda-Ersatz-/Zubehörteil eingetragen werden muss, ist mir dabei aber völlig neu!

    Ist wie hier schon geschrieben so... ich habe die Pedale auch im Mazda6 einbauen lassen, dort liegen jetzt im Handschuhfach die Schreiben der DEKRA/TÜV und die Papiere von Mazda, das war aber laut Händler alles was ich brauche... eintragen werde ich daher nix.

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  • Nachdem ich mit meinem Händler gesprochen habe sind wir erstmal so verblieben, dass ich nach der ABE für meine Winterfelgen suche und mich dann melde. 2 Tage später rief er mich dann an, da ich leider nicht dazu kam und fragte nach der Situation. Ich sagte ihm dann, dass ich keine ABE finden konnte und 2 Tage später finde ich einen Umschlag mit Gutachten für die Räder und Gutachten für die schwarz-glänzenden OEM-Anbauteile.


    Die Räder brauchen tatsächlich eine Änderungsabnahme. Das darf mein freundlicher beim Räderwechsel gleich mal mit übernehmen, nur weiß er noch nichts davon. :P
    Die Anbauteile (Front- und Heckschürze, Seitenschweller, Heckspoiler) brauchen nur das mitgeführte Gutachten. Keine Abnahme/Eintragung notwendig.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake