Ist parken nicht erst nach 3 Minuten Standzeit ?
Genau. Bzw. Auto verlassen. 20 Sekunden auf dem Seitenstreifen halten und das Auto nicht zu verlassen =/= parken.
Ist parken nicht erst nach 3 Minuten Standzeit ?
Genau. Bzw. Auto verlassen. 20 Sekunden auf dem Seitenstreifen halten und das Auto nicht zu verlassen =/= parken.
Aufgepasst. Mir ist es einmal passiert daß das Dach sich wieder geöffnet hat nach ein paar Minuten. Der Haken war nicht ordentlich im Eingriff.
Ist parken nicht erst nach 3 Minuten Standzeit ?
Allein schon das Halten ist verboten!
@ak011
dumm nur, wenn sie ein Beweisvideo dazu machen....
die bleiben trocken und schicken den Bußgeld-Bescheid per Post.
Dennoch würde ich im Starkregen oder Gewitter oder Hagel die 35€ riskieren. Die Wahrscheinlichkeit, die 35€ zahlen zu müssen ist doch geringer als das Auto umfangreich trocken legen zu müssen und ggfs. Nässeschäden innen zu haben.
Dennoch würde ich im Starkregen oder Gewitter oder Hagel die 35€ riskieren. Die Wahrscheinlichkeit, die 35€ zahlen zu müssen ist doch geringer als das Auto umfangreich trocken legen zu müssen und ggfs. Nässeschäden innen zu haben.
Die Wahrscheinlichkeit das genau in dem Augenblick die Blauen vorbeikommen ist wahrscheinlich genau so groß wie vom Blitz getroffen zu werden , hierzu sehr lustig der Thread Blitzeinschlag
Die Wahrscheinlichkeit das genau in dem Augenblick die Blauen vorbeikommen ist wahrscheinlich genau so groß wie vom Blitz getroffen zu werden
So sehe ich das auch, ich fahre jetzt seit 26 Jahren MX-5 und hab schon unzählig Male eine ``Regennotbremsung´´ gemacht, egal ob auf der Bahn, unter einer Brücke oder Landstraße. Und nicht einmal daran gedacht dass da jetzt gerade die Polizei vorbeikommt.
Nicht, wenn man das Komfort Modul hat
VG
Volker
Ja... aber wir haben ja alle keine ABE mehr... aber trockene Haare bei bis zu 60 km/h
Ja okay aber da kommen wir immerhin in eine Art Grauzone, zumindest was die Ahndung betrifft.
Da biste nicht mal in der "hellgrauen" Zone. Im Recht gibt es kein "bisschen verboten". Gibt's etwa auf dem Fußballfeld "der Ball ist ein bisschen im Aus"?
Siehe auch diesen Kommentar zum § 18 StVO, Zitat
Ein Halten auf Autobahnen ist nur bei zwingenden Notfällen gestattet. Unterbleibe eine in § 15 vorgeschriebene Sicherungsmaßnahme, spreche im Falle eines folgenden Verkehrsunfalls der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Liegengebliebenen.
Ganzer Text
Je nach weiteren Begleitumständen (Sichtweite bei Starkregen, Dunkelheit...) kann man sogar in den Bereich des § 315c, Abs. 1(2), Punkt 2g StGB kommen und dann wäre es sogar eine Straftat!
https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html
Zitat
....grob verkehrswidrig und rücksichtslos
...
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist
Hierzu ein Kommentar, was "rücksichtslos" bedeutet,
Zitat
Rücksichtslos verhält sich, wer sich entweder eigensüchtig über bekannte Rücksichtspflichten hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit auf seine Fahrerpflichten nicht besinnt und unbekümmert um mögliche Folgen einfach drauf losfährt ...
Ganzer Text
Erzählt da mal dem Verkehrsrichter, "weil der Sitz nicht nass werden sollte, habe ich kurz mal angehalten".
Fazit: wenn's einen im Regen auf der Autobahn trifft... Axxxxbacken zusammenkneifen und durch. Fragt zu dem Thema mal Motorradfahrer, evtl. sogar genetisch veränderte Harleyfahrer mit Apehanger
Ich sehe durch meine Brille nichts mehr, wenn sie nass wird.
Aber ich will ja nicht eigensüchtig sein, ich fahre weiter.
Aufgepasst. Mir ist es einmal passiert daß das Dach sich wieder geöffnet hat nach ein paar Minuten. Der Haken war nicht ordentlich im Eingriff.
Wie geht das denn? Der Griff rastet doch dann gar nicht ein. Müsste man doch merken, wenn beim Verriegeln keine Spannung auf dem Hebel ist