Designanmeldung im April. Mir wird aber erst der Pruefungsbescheid im Oktober zugeschickt. Was prueft den nun das DPMA schlussendlich, wenn nicht ob Schutzrechte Dritter verletzt werden?
Bei eine Anmeldung prüft das Patentamt ausschließlich, ob eine Idee neu ist. Egal wie bekloppt die ist, wirtschaftlich Sinn macht oder ähnliches. Also nur ob das neu dargestellte nicht schon irgendwo mal aufgetaucht ist. Nebenbei bemerkt: Sobald du eine Idee veröffentlichst, z.B. in Foren , ist es hin mit dem Schutz. Eine Anmeldung und MUSS vor der Veröffentlichung stattfinden.
Ein Patentamt prüft das natürlich nicht, aber im Fall eines Rechtsstreits wird danach recherchiert. Findet man irgendwas in Veröffentlichungen bekommst du als Vorhaltung den Stand der Technik nicht korrekt recherchiert zu haben oder weil es halt schon publik war.
Bei Patenten (Technische) muss es immer mindestens eine technische Ausführung geben. Du kannst also keine Zeitmaschine patentieren mit noch nie dagewesenen (und deshalb neuen) Funktionen, solange du nicht im Patent eine Ausführungsmöglichkeit beschreibst...
Aus meiner Sicht lohnen sich Schutzrechte für Privatpersonen nie, da du nie das Geld erwirtschaften kannst was die Schutzrechte im Unterhalt kosten und was du erst mal in die Hand nehmen musst (über Jahre die so ein Rechtstreit dauern kann) um diese umzusetzen. Selbst große Firmen wägen da ab.
Eine Spitzenidee zu haben, anzumelden und dann Partner oder Käufer in der Industrie für die Idee zu suchen, das ist wesentlich realisitischer. Kommt bei uns auch immer mal vor.