LED Blinker Vorne

  • Ich würde ja auch ganz gerne nicht so richtig legale LED-Leuchtmittel verbauen, aber hier wurde tatsächlich ein 30 Watt Blinkerersatz von benzinfabrik in Erwägung gezogen. Nur mal so zum Vergleich: Die WY21W Retrofits von Osram (leider auch ohne Zulassung wegen der strengen Prüfungsvorgaben) haben schlappe 2,5 Watt.


    Solche Lichtbomben à la 30 Watt LED sind in Blinkern oder in der weißen Ausführung im Rückfahrscheinwerfer jenseits von Gut und Böse und sollten nicht ansatzweise in Betracht gezogen werden.

  • Die Blinker haben nur 30W Nennleistung. Weder heißt das, dass sie 30W verbrauchen, noch sagt es aus, wie hell sie sind. Die 2,5W bei den Osram sind die Leistungsaufnahme, laut Datenblatt.


    "Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, das 30 Watt Nennleistung keinesfalls heißt, das die Stromaufnahme dieses Produktes auch bei 30 Watt liegt." - von der Benzinfabrik Produktseite.

    Das sind die gleichen 6x5W Leuchtmittel nur für eine andere Fassung, da sieht man die Helligkeit original und nachgerüstet:

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    Ich glaube nicht, dass jemand sich von dem Blinker mehr oder weniger gestört fühlt, als von dem originalen. Wenn Dauer, Intervall, Helligkeit usw. von den originalen kaum abweichen, finde ich das persönlich okay. Aber am Ende entscheidet der Prüfer.


    Daher ist die Diskussion doch auch müßig. Wer sie fahren will, ab zum Prüfer. Wer nicht, lässt es halt.


    Wenn jemand nach etwas fragt, kann man ihm doch durchaus mit einer Antwort helfen, oder nicht? Ein Verweis auf die Eintragungspflicht und das Erlöschen der Betriebserlaubnis ohne Eintragung ist sicher sinnvoll als Ergänzung. Aber warum muss denn immer gleich jemandem fahrlässige Blendung, Mord und Todschlag unterstellt werden, nur weil er nach etwas fragt oder auf eine Frage antwortet?

    Mazda MX-5 ND2 - 2.0 G184 - 6GS - Machine Grey - AL-Selection SPO-P ACT-P

  • Ich würde ja auch ganz gerne nicht so richtig legale LED-Leuchtmittel verbauen, aber hier wurde tatsächlich ein 30 Watt Blinkerersatz von benzinfabrik in Erwägung gezogen. Nur mal so zum Vergleich: Die WY21W Retrofits von Osram (leider auch ohne Zulassung wegen der strengen Prüfungsvorgaben) haben schlappe 2,5 Watt.


    Solche Lichtbomben à la 30 Watt LED sind in Blinkern oder in der weißen Ausführung im Rückfahrscheinwerfer jenseits von Gut und Böse und sollten nicht ansatzweise in Betracht gezogen werden.

    In der Detailbeschreibung steht allerdings auch:

    Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, das 30 Watt Nennleistung keinesfalls heißt, das die Stromaufnahme dieses Produktes auch bei 30 Watt liegt.

    Das ist noch extrem vage, aber weiter unten steht als technisches Datum:

    Zitat

    Stromaufnahme bei 13,7 V DC: 0,45 A

    Das wären dann "nur" ~6,2 Watt. Wie sinnvoll das ist, will und kann ich nicht kommentieren.

    Roadster G 132, Quatrac Ganzjahresreifen

  • Soweit mir bekannt ist, sind LED durch den Bahnwiderstand bei ihrer Nennleistung weniger effizient als bei geringeren Strömen. Daher sind bei CREE LED die Nennleistungen, also die Spezifikation, für die die LED ausgelegt ist, ohne Lebensdauer einzubüßen, relativ hoch. Der Normalbetrieb ist dann bei deutlich geringeren Strömen. Man mag mich da aber korrigieren, falls ich mir das falsch gemerkt habe.

    Mazda MX-5 ND2 - 2.0 G184 - 6GS - Machine Grey - AL-Selection SPO-P ACT-P

  • Es gibt halt die Möglichkeit, dass der Unfallgegener bei einem Unfall behauptet, das er geblendet wurde. Da sind Versicherungen dann ziemlich einfallsreich, wenn es um Schadensregulierungen geht.

    • G184 Homura (EZ 4/24) in Machine Grey, KW V3 Clubsport, IL Fahrwerkstreben komplett, H&R Spurplatten, Michelin Pilot Sport 5, Fox Endschalldämpfer (einseitig, 1 x 90 mm), Cravenspeed Door Bushings. Für Trackdays: Rota Grid 2 (8x17 ET35) mit Toyo R888R (235/40/17).
    • Caterham Super Seven SV mit Vollausstattung, Einzeldrosseln und BBS-Felgen.
    • VW Golf 7 GTI Clubsport mit Stage 1 Mapping (350 PS/430 Nm), do88 Turbo-Inlet und Pipercross Filter.
  • Es gibt halt die Möglichkeit, dass der Unfallgegener bei einem Unfall behauptet, das er geblendet wurde. Da sind Versicherungen dann ziemlich einfallsreich, wenn es um Schadensregulierungen geht.

    Das glaube ich sofort. Herr Richter, der Blinker war so hell, der hat mich geblendet, daher wusste ich nicht, dass der abbiegt :D . Das kann in einem Land, in dem man in der Betriebsanleitung vor dem Trinken der Batteriesäure gwarnt wird gut möglich sein.

    Grüße


    Andreas


    MX-5 G184 Signature in schwarz, Öhlins Road & Track (70/40), I.L. Motorsport Domstrebe (Front + Heck), Zymexx Blinker

  • ... ist aber leider Realität. Wenn ein Leuchtmittel illegal ist und der Gutachter das in seinem Bericht angibt, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens erst mal ablehnen. Schlimmer noch, wenn jemand zu Schaden kommt oder sogar bei dem Unfall stirbt. Zumindestens hat man dann erst mal die Arschkarte, auch wenn im Verfahrensverlauf später festgestellt wird, dass der Blinker nicht die Ursache für den Unfall war. Auch wenn das erst mal lächerlich aussieht (im Falle des Blinkers), gibt es Gesetze und Richlinien, die eindeutig sind.

    • G184 Homura (EZ 4/24) in Machine Grey, KW V3 Clubsport, IL Fahrwerkstreben komplett, H&R Spurplatten, Michelin Pilot Sport 5, Fox Endschalldämpfer (einseitig, 1 x 90 mm), Cravenspeed Door Bushings. Für Trackdays: Rota Grid 2 (8x17 ET35) mit Toyo R888R (235/40/17).
    • Caterham Super Seven SV mit Vollausstattung, Einzeldrosseln und BBS-Felgen.
    • VW Golf 7 GTI Clubsport mit Stage 1 Mapping (350 PS/430 Nm), do88 Turbo-Inlet und Pipercross Filter.
  • ... ist aber leider Realität. Wenn ein Leuchtmittel illegal ist und der Gutachter das in seinem Bericht angibt, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens erst mal ablehnen. Schlimmer noch, wenn jemand zu Schaden kommt oder sogar bei dem Unfall stirbt. Zumindestens hat man dann erst mal die Arschkarte, auch wenn im Verfahrensverlauf später festgestellt wird, dass der Blinker nicht die Ursache für den Unfall war. Auch wenn das erst mal lächerlich aussieht (im Falle des Blinkers), gibt es Gesetze und Richlinien, die eindeutig sind.

    Ich wollte damit auch Deine Aussage nicht anzweifeln, es ist nur so bitter, das man mit so einem Schwachsinn hier tatsälich von seinem eigenen Versagen ablenken kann.

    Grüße


    Andreas


    MX-5 G184 Signature in schwarz, Öhlins Road & Track (70/40), I.L. Motorsport Domstrebe (Front + Heck), Zymexx Blinker

  • Das glaube ich sofort. Herr Richter, der Blinker war so hell, der hat mich geblendet, daher wusste ich nicht, dass der abbiegt :D . Das kann in einem Land, in dem man in der Betriebsanleitung vor dem Trinken der Batteriesäure gwarnt wird gut möglich sein.

    Es gibt Menschen, die eine hohe Lichtempfindlichkeit im Auge haben. Wenn sich die Pupille nicht schnell genug weitet/schließt, kann ein Lichtimpuls schon mal sehr sehr unangenehme Folgen haben. Da ist mal für 2-3 Sekunden ein großer dunkler Fleck im Sehfeld. Bsp: Dunkel, Regen, Links abbiegen, Gegenverkehr durchlassen. Fahrer vor dir hat Tuning-LED drin, rischdi hell. Cool. Gegenverkehr ist ein Fahrrad ohne Licht - schlecht zu erkennen, ZACK - übersehen. Einfach mal über den Tellerrand blicken... dabei belass ich es.

  • Wir reden hier von einem Blinker, keinem Laserpointer, Flakscheinwerfer oder einer Leuchtturmlampe. Auf dem Vergleichsvideo ist es gut zu sehen. Wer so blendempflindlich ist, der wird nach einem Blick in einen Serienscheinwerfer eine Blindenstock brauchen. Es gibt auch Kollegen, die sich sowas mit Einzelabnahme eintragen lassen. Man muss nicht immer über das Ziel hinausschießen.

    Grüße


    Andreas


    MX-5 G184 Signature in schwarz, Öhlins Road & Track (70/40), I.L. Motorsport Domstrebe (Front + Heck), Zymexx Blinker