Da würde ich mich noch mal wirklich mit beschäftigen. Spontan findet man da sehr wiedersprüchliche Aussagen. Z.B. hier:
http://www.euroconsumatori.org…CDlcT.pdf&name=Autoimport
ZitatAls Neuwagen gelten solche, deren Kilometerstand geringer als 6.000 km ist oder (!)solche, die vor weniger als sechs Monaten zugelassen worden sind.Bei Neuwagen wird das Fahrzeug exklusive Mehrwertsteuer gekauft. Der Steuersatzrichtet sich nach jenem Land, in dem das Auto angemeldet wird
Sprich, selbst deiner könnte/müsste/dürfte noch als Neuwagen durchgehen und der Händler in DE könnte ihn dir netto verkaufen, sofern du ihn in L nachversteuerst. Das würde ich auch mal mit dem verkaufenden Händler besprechen.
Weiterer Ausschnitt aus dem Dokument, auch hier ist a2 eindeutig dem Neufahrzeug zugeschrieben, allerdings ist die und/oder Formulierung etwas komisch.
2020-05-28 10_09_05-Autoimport.pdf.jpg
Noch ein Edit:
Nach dem Dokument würde ich sagen gibts zwei Optionen:
- Das Auto zählt noch als Neuwagen (Da unter 6000km) und du kannst es netto kaufen und in L versteuern
- Das Auto zahlt nicht als Neuwagen (Da über 6 Monate seit Zulassung) und du kannst es einfach so, wie es ist nach L überführen.