Nein nicht halbseiden- ganz normal!
Das ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer ausweisbar und Mehrwertsteuer nicht ausweisbar...
Big-J - MX5 1.5 G132 Eternal Blue
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dh bei Ankauf von privat ist die MWSt nicht mehr ausweisbar wenn ein Händler den Wagen dann verkauft?
und nur weil der Wagen keine 6000km gelaufen hat wird ein Schuh daraus (aber auch nur für einen Käufer der im Ausland ist)?
doof, ist aber dann wohl so. wieder was dazu gelernt. -
dh bei Ankauf von privat ist die MWSt nicht mehr ausweisbar wenn ein Händler den Wagen dann verkauft?
Richtig. Als privater Verkäufer führst du ja keine MwSt ab. Wenn du jetzt auf deiner Rechnung MwSt ausweisen würdest, könnt der Händler der ihn ankauft ja Vorsteuer geltend machen und den Staat um einen haufen Geld bescheißen.
und nur weil der Wagen keine 6000km gelaufen hat wird ein Schuh daraus
Das sind Bedingungen ob es ein Neuwagen ist oder nicht. Diese werden in Luxemburg bei der Einfuhr anders besteuert.
Differenzbesteuerung ist das Zauberwort für die Google Suche bei weitergehendem Interesse.
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Differenzbesteuerung ist das Zauberwort für die Google Suche bei weitergehendem Interesse.
Genau das ist der Punkt und daher finde ich deine nachfolgende Aussage etwas gewöhnungsbedürftig![]geltend machen und den Staat um einen haufen Geld bescheißen.
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dh bei Ankauf von privat ist die MWSt nicht mehr ausweisbar wenn ein Händler den Wagen dann verkauft?
und nur weil der Wagen keine 6000km gelaufen hat wird ein Schuh daraus (aber auch nur für einen Käufer der im Ausland ist)?
doof, ist aber dann wohl so. wieder was dazu gelernt.Zum Händler , der Verkäufer ist absolut 1A , geb im momentan 5/5, es wäre für ihn einfacher den MX-5 in D zu verkaufen.
Er hat ihn mir aber mal reserviert , bisdato ohne Anzahlung , einfach nur guten Kontakt via Tel & 2x Mail.Ich geb dem Christian mal 5/5.
Ich kannn den MX-5 sogar bis Anfang August da stehen lassen, bevor bekomme ich kein Urlaub.
& er kam auch sofort mit der Lösung mit dem Kurzkennzeichen & die Tour durch D.- Mit der MwSt in D = ganz genau so ist es !
- Mir der 6000km & min. 6 Monaten angemeldet , dafür kann der Händler & Lux. Zoll nix. Ist eine EU Regelung für's Europäische Markt.
Da steht alles : https://europa.eu/youreurope/c…s/index_de.htm#business-1
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@Ronotto Wieso ? Wenn ich ein Fahrzeug 10 mal weiterverkaufe und jedes mal der neue Käufer (Vorausgesetzt er ist zum Vorsteuerabzug berechtigt) 19% vom Staat zurückbekommen würde während der Verkäufer keine Abgeführt hat ist das meiner bescheidenen Meinung nach Steuerbetrug. Sowas nennt man dann auch Vorsteuerbetrug.
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@Ronotto Wieso ? Wenn ich ein Fahrzeug 10 mal weiterverkaufe und jedes mal der neue Käufer (Vorausgesetzt er ist zum Vorsteuerabzug berechtigt) 19% vom Staat zurückbekommen würde während der Verkäufer keine Abgeführt hat ist das meiner bescheidenen Meinung nach Steuerbetrug. Sowas nennt man dann auch Vorsteuerbetrug.
Also erstmal wird das meine letzte Antwort zu diesem Thema hier, denn es handelt sich immerhin um @Big-J persönlichem Thread und wir sind hier gerade sehr weit Off Topic.
Ein Käufer bekommt doch vom Staat keine Steuer zurück! Der Verkäufer kann lediglich die Vorsteuer die er beim Einkauf gezahlt hat, von der Umsatzsteuer in Abzug bringen, die er beim Verkauf für das Finanzamt vereinnahmt hat. Dies nennt man Vorsteuerabzug. Damit ist gewährleistet, dass nur der Mehrwert auf eine Ware besteuert wird, daher heisst die Steuer ja auch umgangssprachlich Mehrwertsteuer.
Beispiel:
Einkauf eines Autos für 20.000,00 €, darin enthalten sind 19% MwSt., also 3.193,28 €.
Er verkauft das Auto für 30.000,00 €, dann berechnet er dem Käufer 19% MwSt., also 4.789,92 €.An Steuer ans Finanzamt muss er abführen. 4.789,92 € aus dem Verkauf, abzüglich der Vorsteuer beim Einkauf, also 3.193,28 €.
Seine Steuerlast beträgt also 1.596,64 €.Dieses System funktioniert, seit es die Umsatzsteuer gibt, also seit Januar 1968 und hat mit Betrug aber so gar nichts zu tun!
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Könnt ruhig weiter machen...
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Das "System" des Vorstuerbetrugs ist gar nicht neu und existiert tatsächlich.
Der private Verkäufer verkauft sein Auto für 10.000€ und führt gar keine Steuern ab. Muss er auch nicht. Stellt er aber eine Rechnung aus, auf der er 8.403,36 + 19% angibt, könnte ein Gewerblicher Käufer das Fahrzeug im Anschluss ins EU-Ausland verkaufen und 19% als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen die aber vom privaten Verkäufer überhaupt nicht abgeführt wurden. Damit hat man das Finanzamt um Geld betrogen.
Gewerbliche Käufer sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, da die MwSt. in einem Unternehmen ein durchlaufender Posten ist.
Ist wirklich nichts neues. War mal Thema in einer verdammt interessanten Recht Vorlesung bei uns. Normal wird das aber mit fingierten Rechnungen von Strohfirmen gemacht.
EDIT: Um es klar zu sagen, der Verkäufer hätte gar keine Steuer ausweisen dürfen. Wenn sich alle an Recht und Gesetz halten ist das ganze natürlich nicht illegal.
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@Lucifer Morningstar ganz dumm sind die auf den Finanzämtern auch nicht, seit Jahren werden innerhalb der EU sogenannte VAT-Nummern vergeben, die zentral registriert sind. Ohne eine solche Nummer eine entsprechende Rechnung zu generieren ist schlichtweg eine Straftat oder eine Dummheit.