Dann weißt du es besser, als das Straßenverkehrsamt? Da steht explizit EU Staaten plus Weitere.
Kritischer wird es da eher bei den erlaubten Fahrten.
Big-J - MX5 1.5 G132 Eternal Blue
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jerome, informiere dich mal beim Zoll und Snca in Lu.
habe vor Jahren einen Alfa 159 in De gekauft, neu mit TZ, ohne Mwst in De, dann in Lu beim Zoll vorgefahren und Lu mwst gezahlt, dann Anmeldung in Lu.
Desweiteren einen Alfa Spider (3,2 Busso V6, ein Traum....), von privat in De und « etwas » älter als 6 Monate, beim Zoll in Lu nur Zwecks Import vorgezeigt, dann Anmeldung ohne Mwst draufzahlen zu müssen.
denke dass du dir die Sache etwas komplizierter machst als notwendig...
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Hab gerade Antwort von der Pozelei erhalten-es ist mit Überstellkennzeichen NICHT erlaubt, in A ein Fahrzeug zu lenken.
Umgekehrt dürfen wir auch nicht mit den „Blauen“ unsere Staatsgrenze überschreiten.
Hoffe, Dir geholfen zu haben.
Salu dˋAutriche
Armindanke Armin !
Dann weißt du es besser, als das Straßenverkehrsamt?
Otto, er schreibt doch daß er bei der A-Polizei nachgefragt hat...
Da macht jemanden sich Mühe um was nachzufragen & dann schreibst du dies... -
jerome, informiere dich mal beim Zoll und Snca in Lu.
denke dass du dir die Sache etwas komplizierter machst als notwendig...
@Claude, es ist leider so, hab mich beim Zoll erkündigt (In Diekirch - ganz netter Mann, lange mit ihm geredet) ,
Der Wagen MUSS beide Kriterien erfüllen > 6 Monate angemeldet sein (Ok in meinem Fall) & KM müssen >6000km sein (Tacho & auf der Rechnung).
In meinem Fall hat der MX-5 aber nur jungfreundliche 3251km. Hatte aber schon vorher einen Besitzer, also kein Neuwagen , aber als EU Recht ist es ein Neuwagen (da keine 6000km)Wenn ich so zum Zoll kommen , MUSS ich die 17% MwSt in Lux nachzahlen , er gilt dann noch immer als Neuwagen.
Ich bekomme aber auch keine Rechnung ohne D-MwSt, weil der Wagen schon in D auf eine Privatperson angemeldet war. (Der die MwSt schon bezahlt hat)
Die Anzeige vom Händler ist auch nicht als "MwSt ausweisbar" angezeigt.
HIer der Link zum L-Zoll :https://douanes.public.lu/fr/v…ter-voiture-etranger.htmlDas blau-unterlegte ist bißchen mein Fall : 09/2018 angemeldet, nur 3251km gelaufen.
& ich bekomme keine D-Rechnung ohne D-19% MwSt. -
danke Armin !
Otto, er schreibt doch daß er bei der A-Polizei nachgefragt hat...Da macht jemanden sich Mühe um was nachzufragen & dann schreibst du dies...
Wieso. Es besteht innerhalb der EU eine Anerkennungspflicht, d.h. A MUSS es anerkennen wenn man einen Grund hat dort zu fahren.
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Die freundlichen Jungs, die die Tachostände justieren, sind keine Option?
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Die freundlichen Jungs, die die Tachostände justieren, sind keine Option?
Die wissen gar nicht, auf welchen Knopf sie zum hochsetzen drücken müssen.
Aber im Ernst: Als die ersten RFs das Problem.mit der Batterieentleerung durch einen Fehler im Instrumentencluster hatten, ist dieser vor Verfügbarkeit des Software-Updates ja bei einigen getauscht worden. Damals hieß es, nicht einmal Mazda könnte den bisherigen Kilometerstand übernehmen.
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War mir schon klar, dass hier jemand nachtreten muss. Scheint notorisch zwanghaft zu sein.
Das ganze hat mit nichts mit deiner viel zu oft zitierten „Erleuchtung“ , sondern mit verbindlichen EU Regularien zu tun und nur damit. Also egal was ein österreichischer Polizist meint (aber offensichtlich nicht weiß). Also bitte sachlich bleiben, auch wenns schwer fällt. -
Ich bekomme eine Rechnung von 18700€ , ohne Netto Betrag....
Wenn ich die dem L-Zoll das vorzeige (wenn der MX-5 noch keine 6000km hat), kann ich dann 17% MwSt bei uns auf 18700€ zahlen.
An sich müsste die Rechnung sein 15714,28€ + 2985,72€ D-MwSt à 19%....
Auf den 15714,28€ würde ich dann die 17% MwSt in L zahlen & nicht 18700€....Man sagt der Erstkäufer (Privatperson) hätte die 19% MwSt in D schon bezahlt, deshalb Rechnung von 18700€.....
Die wollen , daß ich mit den Kurzkennzeichen die Tour in 5 Tage mache um auf >6000km zu kommen.
In A darf man mit den KK auch rumfahren....
wer sagt das, der Händler? Will er keine MWSt abführen ?
das scheint mir dubios und etwas halbseiden.