Motorhaube und Fußgängerschutzsystem

  • So ein Aufriss für eine einfache technische Frage.


    Er möchte doch einfach nur wissen, wie er auf der RENNSTRECKE den Fußgängerschutz aktivieren kann. Zusätzlich möchte er dabei nicht von den Lämpchen im Armaturenbrett geblendet werden.


    Hier im Forum bekommt man mehr "darf man nicht", als vom TÜV. Dort ist unter bestimmten Umständen sogar ein Austragen möglich, da es vergleichbare MX5 ND ohne Fußgängerschutz gibt. ;)

  • So ein Aufriss für eine einfache technische Frage.


    Er möchte doch einfach nur wissen, wie er auf der RENNSTRECKE den Fußgängerschutz aktivieren kann. Zusätzlich möchte er dabei nicht von den Lämpchen im Armaturenbrett geblendet werden.


    Hier im Forum bekommt man mehr "darf man nicht", als vom TÜV. Dort ist unter bestimmten Umständen sogar ein Austragen möglich, da es vergleichbare MX5 ND ohne Fußgängerschutz gibt. ;)

    Naja, auf der Rennstrecke ziehe ich einfach die Stecker von den zwei Pyro-Aktoren ab und lebe dann damit, dass es in meinem Kombi blinkt. Ich denke der Kollege hier will schon so auf der Straße rumfahren...


    Aber mal ehrlich: Wer (in einem Forum) danach fragt, wie man elektrisch ein pyrotechnisches Element ohne Fehlermeldung deaktivieren kann, wird das selbst nicht bewerkstelligen können. Und nun glaube ich an das Gute in Werkstätten und behaupte, dass die das nicht machen werden. Problem gelöst.

  • So ein Aufriss für eine einfache technische Frage.


    Er möchte doch einfach nur wissen, wie er auf der RENNSTRECKE den Fußgängerschutz aktivieren kann. Zusätzlich möchte er dabei nicht von den Lämpchen im Armaturenbrett geblendet werden.


    Hier im Forum bekommt man mehr "darf man nicht", als vom TÜV. Dort ist unter bestimmten Umständen sogar ein Austragen möglich, da es vergleichbare MX5 ND ohne Fußgängerschutz gibt. ;)

    Es tut mir leid, aber von reinem Rennstreckenbetrieb sehe ich hier nichts. Ich denke, der letzte Teil der Frage hat zu den Diskussionen geführt ;)

  • Hätte es hinterschreiben sollen. Das Wort "Rennstrecke" war Ironie, damit einfach nur die Frage beantwortet wird und es keine Grundsatzdiskussion wird. Davon haben wir schon tausende. ;)


    Also, wer weiß wie man die Lämpchen zum erlöschen kriegt, ohne sie auszubauen oder zu überkleben, wenn die Stecker abgezogen sind?

    Es hat nichts mit dem Airbag Steuergerät (hier ist der Auslöser) zu tun, da die US Fahrzeuge von der Teilenummer das gleiche Steuergerät haben.


    Das Frage ich gerade für einen Freund, der nur auf der Rennstrecke fährt (IRONIE) ;)

  • Das System bei vollem Bewusstsein der Funktion im Straßenverkehr deaktivieren zu wollen, weil man sich an dessen Vorhandensein stört und aus der subjektiven Sicht die Sache für überflüssig hält ist ekelhafter Egoismus. Das hat nichts mit Gutmenschen zu tun, sondern fehlendem Respekt vor anderen.

    I spent a lot of money on booze, birds and fast cars. The rest I just squandered.(George Best)

  • Jetzt mal ehrlich, was sollen dieses Zurechtweisungen.


    Wenn es um den Fußgängerschutz geht, geht es nur um ein zusätzliches Sternchen bei Sicherheit auf der Urkunde.


    Getestet sagt der Fußgängerschutz aus, dass der sogenannte "Fußgänger" in einem ganz bestimmten Winkel erwischt werden muss. Sollte man ihm also vorher sagen. Radfahrer genießen O Schutz beim Aufprall.


    Ich bin wirklich nicht der Mensch, der sicherheitsrelevante Teile nicht möchte, aber es gibt nun mal inzwischen sehr viele Sachen, die absolut überflüssig und sogar abstellbar sind.


    Und dieses "Ach du böser Junge" ist........ (sag ich lieber nicht)

  • Die Sterne für den Crashtest werden für Insassen und Passantensicherheit vergeben - nicht für Style und Features. So ist zumindest der Grundgedanke.

    Ich will hier mal eine Präsentation von 2016 einwerfen, die beim Thema "Fußgängerschutz" und der aktiven Motorhaube (oder Haubenairbag) explizit auf die Radfahrer eingeht: [Link].

    Ziel ist es, dass beim Unfall ein Abstand zwischen Motorblock (nicht nachgiebig) und menschlichen Körper (zerbrechlich) gebracht wird und dadurch (Verformung der Motorhaube) Energie abgebaut wird. Wann das System auslöst, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein gutes System erkennt hoffentlich auch einen Radfahrer, der seitlich gegen das Auto fährt. Wie das beim ND umgesetzt ist (der ja nicht sooo viele Sensoren hat), wüsste ich tatsächlich auch gerne. Will jemand mal seinen Wagen mit laufendem Motor in die Einfahrt stellen und sich ein Fahrrad schnappen? ;)


    Was den erhobenen Zeigefinger angeht möchte ich folgende (zum besseren Verständnis leicht überspitzte) Differenzierung anstoßen:

    1. Jemand baut sich ein Lenkrad ohne Airbag ein. Ist nicht erlaubt. Kann man aber machen. Ist mir egal. Da sage ich nichts.
    2. Man baut sich einen großen Bullenfänger ans Auto oder schicke Nieten/Spikes an die Karosse. Ist nicht erlaubt und gefährdet unnötigerweise Andere. Klar melde ich mich dann mal, dass das nicht okay ist. Ich könnte ja auch einer der Anderen sein 😉

    Also: Bringt man sich mit der Modifikation nur selber in Gefahr (s. auch tiefere Sitzschienen, die nicht TÜV-konform sind), ist es die Sache des Fahrers und der Hinweis, dass es eben nicht legal ist, genügt. Sobald man mit einer Maßnahme aber auch andere gefährdet - und dazu gehört eben auch das Weglassen potenziell nützlicher Maßnahmen - ist es nicht nur nicht erlaubt, sondern auch moralisch äußerst fragwürdig. Da muss man sich Kritik durchaus gefallen lassen. So wird es bisher ja auch hier im Forum gelebt, was ich sehr gut finde.

    MX-5 ND G184 (08|2018) Signature Line, magmarot
    gr. Wischwasserbehälter; FOX ESD schw.; Trunkcover (Eigenbau); Batterietragegriff (Eigenbau); AAD Low Profile Seat Mounts; H&R Spurplatten (2x9mm bzw. 2x9mm+2x15mm); Lenkrad: meinlenkrad.de; Radhausflaps schw.gl. foliert; Sommer: BBS CS012 7,5x17 ET38, Winter: Schw. OEM; Zymexx dunkle LED-Blinker; mx5things Fensterautomatik+ACC-Power-Controller+Trunk-Lid-Popper+DLR+Silhouette+TrunkLight; ATH Frontflaps+Heckschürze; OEM Seitenschweller; Stubby; AA+CP

    Einmal editiert, zuletzt von Adrian_Wee ()

  • Statistik ist in Sachen Crash auch nicht zielführend, denn dabei geht es klar um den Schutz des Individuums und der wird dabei höher bewertet, als monetäre Interessen.

    Genau das stimmt doch eben nicht.

    Natürlich muss Aufwand und Nutzen grundsätzlich im Verhältnis stehen!
    Sonst könnte man wirklich nur die allersichersten Autos zulassen, alles andere ist bereits ein (wirtschaftlicher) Kompromiss, z.B. die Erlaubnis Bestandsfahrzeuge mit Uralt-Technik weiter fahren zu dürfen.
    Man könnte noch abstrusere Anforderungen aufstellen, die nur noch ne nagelneue S-Klasse erfüllt.

    Reifen müssen mind. 7 mm Profiltiefe haben, weil: bessere Aquaplaning-Eigenschaften als mit 5 mm.

    Zielführend?


    In diesem konkreten Fall sprechen wir von Reparaturkosten von etwa 7.000,- EUR(?!!), deren Wahrscheinlichkeit unnötig(!) anzufallen, äußerst hoch zu sein scheint. (z.B. kleiner Wildunfall)

    Der praktische Nutzen in ganz bestimmten, relativ seltenen Unfallkonstellationen scheint mir dies NICHT zu rechtfertigen.


    Aber ich wollte egtl. -wie geschrieben- nur eine Antwort auf meine Frage und keine Grundsatzdiskussion.

    Schade, dass dies hier in keinster Weise Beachtung findet.

  • Ja, dann sind wir also wieder an dem Punkt, das Du, und nur Du es verstanden hast, während die Mazda Ingenieure Ihr Geld nicht wert sind (genau wie Politiker, Unfallforscher, usw.).

    Das ist mir zu einfach und da gehe ich nicht mit.

    Nimm zumindest zur Kenntnis, dass Du als Laie Dich zwar aufregen kannst, aber nicht zwingend in der Lage bist, diese Zusammenhänge richtig zu interpretieren.


    Über Unfallprävention und die entsprechende Gesetzgebung kann man trefflich streiten, aber der Grundgedanke ist eben genau der

    Statistik ist in Sachen Crash auch nicht zielführend, denn dabei geht es klar um den Schutz des Individuums und der wird dabei höher bewertet, als monetäre Interessen.

    und nicht der

    Genau das stimmt doch eben nicht.

    Natürlich muss Aufwand und Nutzen grundsätzlich im Verhältnis stehen.

    Nein, muss es nicht. Hier geht es um „legal“, also Gesetzes- und Zulassungskonformität. Da ist genau nicht das Maß, ob es günstig, oder verhältnismäßig ist, sondern nur ob es KONFORM ist.

    Kann man doof finden, ist aber so ;) .


    Wenn man dann noch versteht, wie Regulierungen entstehen und dass diese immer kontrovers diskutiert und auch dem Praxistest unterzogen werden, dann muss man zumindest zugestehen, dass diese Maßnahmen eine GEWISSE Nützlichkeit haben.

    Ob Du das angemessen findest, ist dabei aber kein Kriterium.


    Damit Du mich richtig verstehst - es ist Dein gutes Recht, dass alles doof zu finden und den Nutzen für Dich in Frage zu stellen.

    Aber das ändert nichts an der Notwendigkeit solcher Maßnahmen und anderen Randbedingungen, wie dem Schutz des Individuums und regulatorischen Maßnahmen dafür.