Motorhaube und Fußgängerschutzsystem

  • Das wird auf jeden Fall der Grund sein, warum es das System nur in Europa und Australien gibt :rolleyes:


    Und weil das Tagfahrlicht bestimmt ein Sammelklagenpunkt ist, gibt es dieses jeniges welches nicht in JPN... :rolleyes:

    In Australien gibt es Sammelklagen. Da hatte/hat VW gerade mit zu tun.


    Anderes Auto, gleiches Thema:
    Kauf einen gebrauchten, vollausgestatten A8 und demolier ein Bisschen die Front.
    Eine Kamera, 3-5 Ultraschallsensoren, zweimal Radar - DAS wird auch teuer und man denkt nicht dran...


    Und wieso sollte sich bei den gebrauchten die Zahl der Auslösungen mehren? Wir haben doch niemanden im Forum, bei dem das System ohne Aufprall auslöste...

    Der Vergleich mit dem A8 hinkt mMn. Das ist ein teures Oberklasseauto.


    Ich hab auch nichts davon gesagt, das sich bei Gebrauchten die Auslösung mehren. Ich schrieb nur, das die Schäden ohne Vollkasko oft nicht gedeckt wären. Bitte lesen dann verstehen und dann erst antworten. :) .



    Gruß Ulli

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

    Ab Mai 2016-2018, ND G160 EL von 2016. in Rubinrot. Ab Mai 2019 -2022, ND G-184 EL von 2019 in Purweiß.


  • Um auch noch einmal einen Rat abzugeben - man wird ggf. bei echten Schäden nicht um eine Abwicklung über die Versicherung herum kommen.
    Bei Auslösungen ohne Fremdeinwirkung, oder anderen Fällen in denen kein Kostenträger identifiziert werden kann, würde ich darauf bestehen, dass der Händler einen Kulanzantrag stellt und Mazda zur Kostenbeteiligung auffordert.
    Das Ansinnen kann man dann ggf. durch persönliche Briefe an die Zentrale, oder Information der Presse noch etwas nachdrücklicher vertreten.

    Das bringt es wieder auf den Punkt. Wir müssen das Thema klar trennen in gewollte Auslösungen (Frontkollisionen) und Fehl-Auslösungen. Gegen ersteres habe ich nichts, im Gegenteil. Die Haube wäre eh hin, wenn ein Fußgänger drauf prallt, Front und Scheinwerfer wohl auch. Ohne die sich anhebende Haube käme aber ein Schaden an der Frontscheibe und am Verdeck ziemlich sicher dazu.
    Aber Fehlauslösungen sind ein Konstruktionsmangel, weil der Zweck des Sicherheitssystems nicht erfüllt wurde und kein vertretbarer Grund für die Auslösung existiert. Hier würde ich auch bis zuletzt mit Mazda streiten, auch wenn es "nur" um die SB und die Höherstufungskosten der Kaskoversicherung und um die Wertminderung geht.
    Mit der Presse erreichst du heute nichts mehr (war selbst Jahrzehnte dabei), denn die lassen sich lieber vom Hersteller kaufen über zusätzliche Anzeigenpakete. Oder sie fürchten um die existierenden Werbeverträge. Sinnvoller sind soziale Medien, über die relativ leicht ein Shitstorm loszutreten ist. Ein Rechtsstreit wäre kaum erfolgreich, da Mazda die besseren Anwälte hat und sich mit Macht dagegen stemmen würde, weil sie einerseits eingestehen müssten, dass sie Mist gebaut haben (der Japaner neigt dann schon mal wegen des Gesichtsverlustes zum Harakiri ;( ), und sie andererseits in Folge eines verlorenen Rechtsstreites eine Lawine von Folgeforderungen befürchten müssten.
    Alles dreht sich nach wie vor um die Frage, die bisher keiner schlüssig beantworten konnte: Wie hoch ist die Quote der Fehlauslösungen wirklich. Wenn sie im Bereich 1 : 1000 liegt, dann ist das eben Kismet. Wenn die Fehlauslösungen aber an die gewollten heranreichen oder diese gar übersteigen, dann besteht Handlungsbedarf.

  • Die Fehlauslösungen sind aber schwierig einzuschätzen. Wo ist die Grenze. Deshalb habe ich mich auch mit den Leitpfahl nicht an der Umfrage beteiligt. Wenn Du im Ortsverkehr eine Katze erwischt und es löst aus. Ist das dann eine Fehlauslösung oder ein berechtigter Frontaufprall.


    Wenn aber, wie bei Mercedes E-Klasse, gar kein nennenswerter Schaden durch das (Fehl)Auslösen der Aktiven Motorhaube entsteht, weil das System reversibel ist, wäre ja alles gut. D.h., mich ärgern die hohen unnützen Kosten im mittleren 4-stelligen Bereich. Das wäre nicht nötig gewesen. Warum wird die Motorhaube deformiert, wenn kein Fußgänger drauf fällt, warum Scheinwerfer und Steuergerät ausgetauscht. Das ist doch blanker Irrsin.


    Ich denke, das ist der Ansatz.



    Gruß Ulli

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

    Ab Mai 2016-2018, ND G160 EL von 2016. in Rubinrot. Ab Mai 2019 -2022, ND G-184 EL von 2019 in Purweiß.

  • Wenn sie im Bereich 1 : 1000 liegt, dann ist das eben Kismet.

    Schicksal?
    Der Schaden einer einzigen Fehlausloesung sollte trotzdem auf Kulanz ersetzt werden. Ein Grosskonzern wie Mazda kann das verkraften, ein Normalverdiener eher nicht. Wer hat schon 5 Jahre Vollkasko auf dem Auto und genau danach koennte es passieren.

  • eine Fehlauslösung wäre aber nur dann gegeben ,wenn ohne äussere
    Einflüsse die Haube reagiert,so bald durch externe Ereignisse (in welcher Form sie auch immer auftreten mögen) müßte ja ein unabhängiges Gutachten erstellt
    werden,ob das Ereigniss die Funktion hätte auslösen dürfte oder nicht.
    Wer sollte das in Auftrag geben??

  • eine Fehlauslösung wäre aber nur dann gegeben, wenn ohne äußere
    Einflüsse die Haube reagiert,so bald durch externe Ereignisse (in welcher Form sie auch immer auftreten mögen) müßte ja ein unabhängiges Gutachten erstellt
    werden,ob das Ereigniss die Funktion hätte auslösen dürfte oder nicht.
    Wer sollte das in Auftrag geben??

    Na, das ist doch einfach: Wenn es keinen Geschädigten (oder ein sichtbar beschädigtes Hindernis) bei der Kollision gibt, dann war es wohl eine Fehlauslösung. Der "Soll-Fall", ein angefahrener Fußgänger würde sicher (im hoffentlichen Überlebensfall) vor Gericht zur Verfügung stehen. Die Schadensentstehung selbst dürfte eruierbar sein, da ja eine Deformation der Front vorliegen muss (?!?). Hat die die Form eines einschlagenden Leitpfostens, dann sieht es schlecht aus mit der Kulanz. Ist da aber nichts, wie im weiter oben beschriebenen Fall des Aufsetzens auf einer Bodenwelle, dann soll Mazda mal erklären, wie das passieren konnte...

  • Das ist jur. betrachtet nicht unbedingt so einfach...
    wen ein winzig kleiner Einblick hierzu interessiert, dem sein dieses Grundsatzurteil zur Lektüre empfohlen (wenn bitte ganz;)


    http://juris.bundesgerichtshof…t=en&nr=48599&pos=0&anz=1


    (Man darf hierbei aber nicht außer Acht lassen, dass es hier in erster Linie um die Gefahr für die/ Schädigung der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit des Fahrers ging.
    Dies ist für die in Abwägung zu bringenden Rechtsgüter bei der Frage hier:
    tats. "Fehlauslösung" Motorhaube, also Schädigung des Eigentums (wenn man denn meint einen Anspruch aus § 823 herleiten zu können - der § 823 schützt, anders als hier geschrieben wurde auch nicht das Vermögen - mag kleinlich klingen, aber solche Dinge sind bei der berechtigten ersten Frage nach einer Anspruchsgrundlage entscheidend;) vs. Leben und körperliche Unversehrtheit des Fußgängers entsprechend anders zu gewichten.
    In diesem Fall ist dem Hersteller im Zweifel wohl zumindest ein höherer Einschätzungsspielraum zuzugestehen wie und in welchen Ausmaßen er das System mit größtmöglichem Schutz - auch in der weiteren Nutzung nach Instandsetzung - in der Serie realisieren kann. Sehr verkürzt und vereinfacht. Trotzdem ist die Entscheidung, mMn auch für Nichtjuristen, lesenswert.
    Damit bin ich raus:)

    Einmal editiert, zuletzt von MCrown ()

  • Nochmals: Siehe meinen Beitrag 286
    Muss jetzt schlafen gehen. :sleeping:

    Einmal editiert, zuletzt von Offenflitzer ()