Motorhaube und Fußgängerschutzsystem

  • Das ist die Frage. Fahrzeugtechnisch würde ich die Auslösung bei einer vielleicht 1 kg schweren Pylone schon als Fehlauslösung sehen.
    Insofern ist das für mich einer der wichtigsten Punkte, ob die bekannten Fälle nachvollziehbare Soll-Auslösungen waren (z.B. Wildunfall, Begrenzungspfahl), oder Fehlauslösungen, weil das System zu empfindlich parametriert ist (Pylone, Bordstein, usw.).


    Spätestens wenn man einen Fall hat, bei dem das System auslöst, aber keinerlei Schaden an der Front ist, müsste man das mal mit Mazda klären.

  • Bei dieser Fehlauslösung beim Mustang hat den Schaden letztendlich Ford übernommen. Eine Versicherung, egal welche, hätte nicht gezahlt.



    Vielleicht hat Mazda mit dem neuen Modell, welches jetzt ja den Bremsassistenten bekommt, zumindest die Erkennung auch bei der aktiven Motorhaube nachgebessert. Wäre jedenfalls sehr sinnvoll, nicht mehr allein die stumpfen Aufprallsensoren unten in der Schürze für die Auslösung zu nehmen, sondern auch die vorausschauenden anderen Erkennungssysteme für den Bremsassi mit einzubeziehen um Fehlauslösungen in Zukunft zu minimieren.


    Und ich hoffe, das das nicht nur für das Sportline Modell zutrifft, wo der Bremsassi in einem neuen Paket mit anderen neuen Dingen mit zu bestellen ist, sondern das es dann auch für die anderen Modelle zutrifft.



    Gruß Ulli

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

    Ab Mai 2016-2018, ND G160 EL von 2016. in Rubinrot. Ab Mai 2019 -2022, ND G-184 EL von 2019 in Purweiß.

  • Ich stecke zwar nicht in der Enwticklung für Airbagsysteme bin aber auf elektrischer Seite sehr versiert (denke ich zumindest), Mazda hat bis aufs Motorsteueregrät in der Vergangenheit meines Wissens nach kein Flashbares Steuergerät gehabt (kein Update möglich mit Werkstattmitteln/Tester). Leider ist das nicht immer so einfach wie bei uns @MX505


    Leider sind die dinger in Amerika nicht verbaut, sonst hätte ich längst herausgefunden was wie funktioniert. Muss mich mal bei den umliegenden Händlern schlau machen. Was ich sagen kann, ist dass bei einigen Herstellern ein Prüfkörper eingesetzt wird, der Strukturell einer Wirbelsäule gleichte und bei erhöhter Verformung das Signal gibt die Haube zu heben. Eine ähnliche Umsetzung bei Mazda wäre möglich.
    Was wir eigentlisch schonmal mit Sicherheit sagen können ist, dass die Steuerung nicht rein vom Längsbeschleunigungssensor ausgelöst wird, bei den Meldungen hier macht das keinen Sinn. Ich weiß auch, dass es 2 Crashsensoren rechts und links unterm Stoßfänger gibt. Da die bei den amerikanischen Modellen verbaut sind handelt es sich dabei aber um die normalen Sensoren für die Auslösung von Gurststraffern / Airbags.


    Eine 1kg schwere Pylone könnte je nach Treffpunkt auch schon ausreichen, bei 50 km/h ist die kinetische Energie, die auf die Front wirkt schon erheblich. An der Stelle wärs klasse einen Physiker zu haben, der das theoretisch mal erheben könnte.


    Ich bin so frech und behaupte, dass es sich hier nicht um fehlauslösungen handelt, man empfindet das nur so weil man eben keinen Fußgänger umgesäbelt hat. Ich bin mit meiner Front auch schon aufgesessen ohne dass mir die Haube hochgegangen ist. Ein Fertigungsproblem hätte sich deutlich mehr bemerbar gemacht und hätte auch durchs KBA bei Mazda nach Änderung verlangt.


    Wo ich voll bei euch bin ist die Umsetzung des Systems und der in kauf genommene Kollateralschaden, das ist unnötig. Auch dass es von unserer Seite keine Möglichkeit zum reverdieren gibt, das machen andere Hersteller eleganter.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake


  • Eine 1kg schwere Pylone könnte je nach Treffpunkt auch schon ausreichen, bei 50 km/h ist die kinetische Energie, die auf die Front wirkt schon erheblich. An der Stelle wärs klasse einen Physiker zu haben, der das theoretisch mal erheben könnte.


    Ich bin so frech und behaupte, dass es sich hier nicht um fehlauslösungen handelt, man empfindet das nur so weil man eben keinen Fußgänger umgesäbelt hat. Ich bin mit meiner Front auch schon aufgesessen ohne dass mir die Haube hochgegangen ist. Ein Fertigungsproblem hätte sich deutlich mehr bemerbar gemacht und hätte auch durchs KBA bei Mazda nach Änderung verlangt.

    Ja, absolut richtig. Die kinetische Energie der 1 kg Pylone bei 50 km/h entspricht einem 100 kg Körper bei 5 km/h (gell, auch Maschinenbauer können Physik ;) ).


    Das ist wirklich genau mein Punkt. Was genau ist da wie passiert? Löst das System aus, wenn ich mit 20 km/h die Pylone streife, oder nur wenn ich mit 50 km/h frontal dagegen ballere. Mich würde zumindest einmal interessieren, ob das genau wie Du sagst normale Systemgrenzen sind, oder das System zu sensibel reagiert.
    Ich tippe ja eher auf letzteres, denn eine Auslösung auf eine Wasserwand sollte denke ich wirklich nicht sein und von unseren Fahrzeugen habe ich so etwas auch noch nicht gehört.

  • Mal unabhängig vom Auslösegrund:


    Fakt ist doch, dass die Kollateralschäden und die nicht Revidierbarkeit rein Konstruktionsbedingt sind, und somit meines Erachtens einzig und allein dem Hersteller anzulasten sind.
    Fakt ist auch, dass andere Hersteller hier eindeutig beweisen, dass es auch anders geht!


    Die Kosten hierfür werden aber einzig und allein dem Fahrzeugbesitzer/Kunden aufgebrummt.
    Mit Glück kann er sich das zwar von der Versicherung wieder holen, die werden aber bei steigenden Vorfällen dies letztendlich über ebenfalls steigende Prämien wieder vom Kunden zurückholen.
    ---> Unterm Strich bleibt's aber am Kunden hängen!


    Was meint Ihr?
    Mit dem neuen Sammelklagerecht (zwar nur über entsprechende Verbände, aber immerhin) könnte es doch eventuell möglich sein, hier den Hersteller eine vor den Latz zu knallen bzw. sogar haftbar zu machen.
    Jeder Betroffene müsste zwar dann anschliessend seine Ansprüche wieder einzeln an Mazda herantragen, aber wir reden hier auch von einem ansehnlichen 4-stelligen Betrag pro Auslösung!


    Wenn dem so ist, würde das mit Sicherheit ein bisschen beruhigender sein, als der derzeitige Zustand und last but not least, Mazda zum Handeln zwingen, vielleicht sogar auch für 'Altfahrzeuge', falls die Empfindlichkeit o.ä. wirklich änderbar wäre, egal ob durch Komponententausch oder Softwarelösung.


    Vielleicht könnten die bisher Geschädigten ( @Ulli, @Diana, @GarchingS54....) mal bei Ihren Automobilclub und/oder Verkehrsrechtsschutz 'vorsichtig' eine Anfrage starten, sie haben ja einen berechtigten Grund für diese Auskunft!
    Oder hat sonst jemand eine Idee, wie man das 'kostenlos & unbürokratisch' in Erfahrung bringen könnte?


    Im Netz habe ich noch nichts dazu gefunden und meine All-In-Rechtsschutzversicherung hat gesagt, erst mal einen Fall, dann kümmern wir uns :cursing:

    (ber)ND gut ... ALLES gut!:thumbsup:

    2020er MX-5 ND ST G132 Sel +iAS (2017er MX-5 ND RF G160 SP+SL)

    2021er Suzuki Swift Sport 1.4 Boosterjet Hybrid (2020er CX-30 G150 Sel +Design +iAS)

    Wer mit mir nicht auskommt, muss einfach noch ein 'bisschen' an sich arbeiten! :D

  • oder aber, hier wird doch nur Hysterie betrieben, und die tatsächlichen Vorfälle sind dermaßen überschaubar, dass da niemand etwas für zielführend... Vor allem: was soll denn die Anklage sein?


    Wartungsfreundlich ist afair keine zwingende Eigenschaft für eine Typzulassung...

  • Das habe ich mich auch schon gefragt, was wäre denn der Mangel? Schlechte Konstruktion? Leider gibt es den Tatbestand nicht, sonst wäre das MZD mein erster Rechtsfall.

  • was soll denn die Anklage sein

    was wäre denn der Mangel? Schlechte Konstruktion?

    Genau das wäre ja evtl. die Frage.
    Es geht ja hier nicht um schlechte Bedienbarkeit o.ä., sondern evtl. um 'wissentlich und/oder willentliche' Vermögensschädigung ...


    Es gibt im BGB z.B. den §823 und noch einige andere drum herum, die solche Vermögensschädigungen u.ä. regeln.


    Wäre es evtl. möglich, dass die bewußte, wissentliche, willentliche Inkaufnahme (und somit auch der eigene Geschäftsvorteil durch erweiterte Reparaturmaßnahmen) von solchen Kollateralschäden darunter fallen könnte?
    Wird wohl nur gerichtlich zu klären sein, ein einzelner braucht da nicht anfangen .. deswegen gibt es ja jetzt auch diese Sammelklagemöglichkeit.


    Man müsste also in Erfahrung bringen, ob es für diesen Fall einen Verband und eine Klagemöglichkeit gibt ... und dann könnten die Geschädigten evtl. ein Grundsatzurteil erwirken.
    Und mit dem kann dann (leider so in unserer BRD) jeder Geschädigte für sich wieder seine Ansprüche beim Hersteller geltend machen.
    Wie gesagt, es geht hier um 4-stellige Beträge pro Schaden ;)


    War nur so eine Idee, für irgendwas muss das neue Sammelklagerecht doch gut sein und geschaffen wurde es ja (angeblich) extra um den 'kleinen, einzelnen' Verbraucher zu stärken.

    (ber)ND gut ... ALLES gut!:thumbsup:

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  • was soll denn die Anklage sein?

    Fehlausloesung ausserhalb einer Not-lebensbedrohlicher Situation.
    (Wasser- Kartonwand bei ADAC Kursen / Kleintiere / Strassenloecher /Strassenkuppen usw

  • Ich wünsche viel Spass und schmunzele als Insider der betroffenen Branche still vor mich hin.