Hallo,
ich überlege, auf die Originalfelgen meines G160 205/40-17 zu montieren.
meine Überlegung: der Abrollumfang verringert sich um 3,3 %. Damit habe ich eine schnellere Beschleunigung von 0-100 km/h aber einen niedrigeren Vmax.
kann ich diese Kombi beim TÜV eintragen lassen?
Habe mal auf der EG-Übereinstimmungsbescheinigung meines G 160 nachgesehen, hier stehen als Reifen -/Radkombi die 195/50R16 84V, 16 × 6 1/2J ET 45 drin
Anmerkung : 205/45R17 84W, 17 ×7 J ET 45 wahlweise
Änderung des Abrollumfang : 195/50R16 zu 205/40-17 beträgt -0,9 %
Änderung des Abrollumfang : 205/45R17 zu 205/40-17 beträgt -3,3 %
welche Differenz nimmt der TÜV hier als Grundlage zur Eintragung?
was würde mich eine solche Eintragung kosten?
PS:
Die Fragen interessieren mich, weil mir die Vmax bei meinem Max recht egal ist und ich recht selten mit Bleifuß auf der Bahn unterwegs bin.
Hätte lieber eine bessere Beschleunigung von 3,3 % + x auf Kurvenreichen Strecken.