eCall Pflicht ab April 2018 - Wie gelöst im MX5?

  • So weit waren wir weiter oben auch bereits, mit der Unsicherheit, dass voraussichtlich auch 2018 ein größeres Facelift kommt. Das Facelift könnte durchaus auch mit neuer Typgenehmigung komnen.

  • Man findet leider nichts zu Übergangsfristen im Netz.


    Das Facelift wird mit Sicherheit eine neue Typgenehmigung bekommen und dann kommt auch eCall noch 2018.

    Warum sollte der Besitzer eines Fahrzeugs mit bestehender Typenschlüsselnummer eine Übergangsfrist benötigen?
    Wenn ein Facelift eine neue Typenschlüsselnummer bekommt muss es eCall haben, wo ist dann das Problem?

  • Was genau möchtest Du mit Deinem Post zum Ausdruck bringen, was noch nicht geschrieben wurde?


    Wieso kommst Du auf den Besitzer? Die Hersteller bekommen Übergangsfristen und entsprechend denen muss dann ab einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Technik verbaut werden. Die Übergangsfristen bestimmen, wann die Systeme zwingend verbaut werden müssen und zwar in der Regel getrennt nach Bestand und neuen Typgenehmigungen.


    Wenn ein Facelift eine neue Typenschlüsselnummer bekommt muss es eCall haben, wo ist dann das Problem?

    Kein Problem, außer der Tatsache, dass das Facelift, wenn es eine neue Typgenehmigung bekommt, auch eCall bekommt. Genau darum ging es in diesem Thread.

  • Und wenn Ihr glaubt, dass die Autoindustrie hier kreativ ist, schaut mal Richtung Luftfahrt. Da werden bis heute neue Modelle entwickelt und verkauft, die auf dem gleichen Geraetekennblatt (Typgenehmigung der christlichen Luftfahrt) basieren, wie das erste Modell der Baureihe in den 1960ern. Selbstverstaendlich auch entsprechend den damals geltenden Vorschriften und Gesetzen gebaut und zugelassen und nur mit ein paar modernen Gimmicks aufgebrezelt.

  • Warum macht ihr euch Gedanken um die Umsetzung von Vorschriften an einen Fahrzeughersteller. Der Hersteller wird schon wissen, was er (gesetzeskonform) macht.
    Oder benötigen jetzt hier einige unbedingt die automatische 112 beim Unfall und wollen nachrüsten?
    Persönlich verstehe ich hierzu den Sinn leider nicht. :rolleyes:

  • Es könnte auf eine neue Generation MZD hindeuten bzw. Mazda zwingen/veranlassen das MZD zu aktualisieren und das würde mich interessieren. Denn das Aktuelle finde ich nicht so (wie sag ich das höflich) "gelungen".

  • In der Masse aber besser als die des Konzerns, wenn du mich fragst. Würde man beide Systeme fusionieren köme bestimmt was ordentliches bei raus.


    Das eCall-System muss denke ich auch autark funktionieren, also separate eSIM und eigenständige Spannungsversorgung. Kenne die Bestimmungen jetzt aber nicht so gut.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Nach der Verordnung (EU) 2015/758 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen ist ab dem 31. März 2018 vorgeschrieben, dass alle neuen Fahrzeugtypen (Pkws und leichte Nutzfahrzeuge) so konstruiert sein müssen, dass bei einem schweren Unfall automatisch oder manuell ein Notruf über die Notrufnummer 112 ausgelöst wird.

  • ...und wenn Du jetzt noch „neu“ genau spezifizieren kannst, wissen wir mehr. Neu im Sinne von „Zulassung“, oder im Sinne von „Typgenehmigung“?


    Sieht erst einmal nach Typgenehmigung aus („alle neuen Fahrzeugtypen“). Und damit sind wir wieder genau an demselben Punkt wie vorher ;-).