eCall Pflicht ab April 2018 - Wie gelöst im MX5?

  • Hallo zusammen,


    lt diverser Bericht wird eCall, das automatische Notrufsystem ja ab April 2018 Pflicht für alle Neuwagen.
    Weiß jemand, wie das beim MX5 gelöst wird? Im bestehenden System ist dies ja nicht möglich. Ist das MZD der 2018er Modelle hier verändert?


    Grüße
    Chris

  • Das 2018er Modell ist immernoch mit der EG-Tygenehmigung von 2016 Unterwegs, daher entfällt die Pflicht für das System.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Das 2018er Modell ist immernoch mit der EG-Tygenehmigung von 2016 Unterwegs, daher entfällt die Pflicht für das System.

    Man findet leider nichts zu Übergangsfristen im Netz.


    Das Facelift wird mit Sicherheit eine neue Typgenehmigung bekommen und dann kommt auch eCall noch 2018.

  • Das Mazda mit Facelifts umgehen kann haben sie mit dem 6er GJ bewiesen, der noch als GH geführt wurde. Dabei hat sich hier tatsächlich alles geändert.


    Das jetzige Modell mit den geänderten Scheinwerfen ist auch schon konfigurier- und bestellbar. Demnach wäre eine neue Typgenehmigung ( wenn nötig ) auch schon vorhanden und Mazda kann die nächsten Zyklus abwarten. In 2 Jahren steht dann eigentlich schon kein Facelift mehr an sondern die größeren technischen Änderungen.


    Wenn der erste seinen Facelift hat, kann der ja mal im Schein schauen welche Typgenehmigung eingetragen ist. Ich möchte wetten, dass es noch die von 2016 ist.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Mit Facelift meinte ich die größeren Änderungen, die für 2018 bzw. MJ19 angekündigt sind, ggf. mit neuer Abgasnorm.


    Die Modellpflege für MJ18 bekommt man ohne neue Typgenehmigung hin.

  • Das Mazda mit Facelifts umgehen kann haben sie mit dem 6er GJ bewiesen, der noch als GH geführt wurde. Dabei hat sich hier tatsächlich alles geändert.

    das perfekte Beispiel (und dazu ne ziemlich üble Aktion von Mazda) dass mit etwas Kreativität so einiges bei der Typisierung möglich zu sein scheint....


    (afaik gings doch um das Kältemittel, oder?)

  • Ja, da ging es noch darum das FZ ohne das neue Kältemittel ausliefern zu können.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Nach der Verordnung (EU) 2015/758 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen ist ab dem 31. März 2018 vorgeschrieben, dass alle neuen Fahrzeugtypen (Pkws und leichte Nutzfahrzeuge) so konstruiert sein müssen, dass bei einem schweren Unfall automatisch oder manuell ein Notruf über die Notrufnummer 112 ausgelöst wird.


    Der MX 5 ND ist 2018 kein neuer Fahrzeugtyp er hat die gleiche Typenschlüsselnummer wie 2015/16/17.