Das Thema kam ja schon häufiger auf und ich wollte es genau wissen, ob fahrzeugspezifische Sitze eingetragen werden müssen.
Sitze sind in der Stvo keine bauartbedingten Teile. Anders sieht es z.B. bei Sicherheitsgurten aus.
Somit sind Sitze, welche ein E-Prüfzeichen besitzen eintragungsfrei.
Sitze mit ABE ohne Prüfzeichen können TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden, oder die ABE muß im Fahrzeug mitgeführt werden.
Sitze mit Gutachten ohne Prüfzeichen. Ab zum TÜV.
Sitze ohne Alles. Bis 1996 kein Problem. Bis 2008 mit Problemen. Danach nur mit aufwendiger Einzelabnahme, wobei das Fahrzeug keine Rolle spielt, sondern der Sitz einer aufwendigen Prüfung unterliegt, die eigentlich der Hersteller des Sitzes hätte machen sollen/müssen.
Sollte nun auf der Recarokonsole ein e-Kennzeichen sein, was ich nicht weiß, da ich keine habe, kann ohne Probleme umgerüstet werden.
Nebenbei: Wenn Teile wie Auspuff, Heckschürze, Bremsbeläge etc. ein e-Prüfkennzeichen haben, muß keine ABE mitgeführt werden. In machen Fällen hat man keine ABE, da es nur eine Allgemeine beim jeweiligen Teilehersteller gibt. Aber Achtung, es ist alles nachzuvollziehen/nachprüfbar.
Wer also ein Recaro Sitz sein Eigen nennt, könnte im Dank aller Interessenten, mal nach einem e-Prüfzeichen schauen.
Danke im voraus.
Gruß
Detlef
PS: Gesetzestexte zu dem hier geschriebenen liegen vor.