Ich bin nicht Otherland, aber: ich habe die Alupedale tatsächlich eintragen lassen
Ich bleibe dabei ---> Hirn einschalten
Mods4Cars SmartTop Modul im RF installiert.
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Ich bin ja Stoffmützenfahrer (das immerhin aktiv ), deshalb halte ich mich kurz: a) Nicht alles, was man in ein Auto einbaut oder daran anbaut, braucht eine eigene ABE, um legal zu sein. b) Umgekehrt lässt sich nicht alles, das eine eigene ABE hat, auch legal im Auto betreiben.
Beispiel zu a): Domstreben oder "Diffusoren", die gar keine Diffusoren sind, sondern einfach Abdeckungen. Nur weil letzteres manchem Kunden (vielleicht auch manchem Gesetzeshüter) nicht bekannt ist, treiben die Anbieter seufzend den Aufwand und erwirken trotzdem eine ABE.
Beispiel zu b): Digitale Parkscheiben. ABE und TÜV-Gutachten hin oder her, es handelt sich nicht um zulässige Parkscheiben. Wenn man die ins Auto legt, darf man zwar damit fahren, aber eben nicht parken.
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Ich bin ja Stoffmützenfahrer (das immerhin aktiv ), deshalb halte ich mich kurz: a) Nicht alles, was man in ein Auto einbaut odervdaran anbaut muss braucht eine eigene ABE, um Legal zu sein. b) Umgekehrt lässt sich nicht alles, das eine eigene ABE hat auch legal im Auto betreiben.
Beispiel zu a): Domstreben oder "Diffusoren", die gar keine Diffusoren sind, sondern einfach Abdeckungen. Nur weil letzteres manchem Kunden (vielleicht auch manchem Gesetzeshüter) nicht bekannt ist, treiben die Anbieter seufzend den Aufwand und erwirken trotzdem eine.
Beispiel zu b): Digitale Parkscheiben. ABE und TÜV-Gutachten hin oddr her, es handelt sich nicht um zulässige Parkscheiben. Wenn man die ins Auto legt, darf man zwar damit fahren, aber eben nicht parken.
Tja verrückte Welt und genau darum halte ich mich mal an alte bewährte Weisheiten
2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt
und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....Hey - Pippi Langstrumpf
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey - Pippi Langstrumpf,
die macht, was ihr gefällt. -
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Tja in dem Fall fährst du somit ohne ABE, in dem Wisch vom Händler, und das ist sicher keine ABE sondern ein Teilegutachten, steht folgendes drin:
" Hinweise für den Fahrzeughalter: Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird.
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."Da siehste mal wie schnell man illegal unterwegs ist
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Deshalb verweis zu Post 75
VG
Volker
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Beim Betrieb des Moduls erlischt die ABE, Punkt. Diese Feststellung hat nichts mit miesmachen oder ob man Stoffmützenfahrer ist zu tun und auch das Gehirn einschalten ändert nichts daran, verstehe solche merkwürdigen Kommentare echt nicht. Ob man das nun in Kauf nimmt oder nicht, muss -wie schon geschrieben wurde- jeder selbst entscheiden. Aber auch solche Aspekte gehören m.E. zu dieser Diskussion. In meinem NC-RC hatte ich auch das Modul ´drin, auch wenn ich jetzt eine Stoffmütze habe...
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Nö, das Auto wurde vor der Auslieferung vom Händler umgerüstet (Alu Pedale, Einstiegsleisten, Rückfahrkamera etc) und dem TüV vorgeführt.
Merkwürdig ist das den Pedalen ein Zettel beilag mit der Aufforderung zum TüV Eintrag, aber der TüV sagte dem Händler das wäre nicht mehr Aktuell und bedarf keinen Eintrag da es den MX5 jetzt auch Serienmäßig mit den Pedalen gibt?
Aber ich verstehe schon deinen Prunkt.
Gruß
Otherland -
Nö, das Auto wurde vor der Auslieferung vom Händler umgerüstet (Alu Pedale, Einstiegsleisten, Rückfahrkamera etc) und dem TüV vorgeführt.
Merkwürdig ist das den Pedalen ein Zettel beilag mit der Aufforderung zum TüV Eintrag, aber der TüV sagte dem Händler das wäre nicht mehr Aktuell und bedarf keinen Eintrag da es den MX5 jetzt auch Serienmäßig mit den Pedalen gibt?
Aber ich verstehe schon deinen Prunkt.
Gruß
OtherlandDas heißt, du hast vom Tüv eine schriftliche Bestätigung der Abnahme? Wenn nicht, dann biste doch mit ohne ABE unterwegs
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Sollte ein Gutachter dies nach einem Unfall (auch wenn der Unfall nichts mit dem Dach zu tun hat) feststellen wird es Teuer da die Versicherung eine Zahlung verweigern könnte, auch bei einem unverschuldeten Unfall.
Kaum ist man mal zwei Stunden mit der Holden was essen gegangen, verpasst man hier den Dialog der Woche.
Ich möchte hier mal stellvertretend die Äußerung von @otherland nehmen und euch fragen, ob das wirklich euer ernst ist.
Ich bin ja auch der Meinung, dass man mit einem solchen Modul grundsätzlich die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, aber dass eine Versicherung die Zahlung verweigert bzw. die gezahlten Entschädigungen von mir zurückfordern kann halte ich doch für etwas weit hergeholt.
Sicher werden sie es versuchen, ganz sicher sogar, aber sofern der Unfall nicht in einem elementaren Zusammenhang mit dem Verdeck steht wird hier keine Rückforderung erfolgreich sein. Also wenn z. B. das Verdeck während der Fahrt geschlossen wird und fliegt dadurch weg und es wird etwas anderes beschädigt, so wird es sicherlich einen berechtigten Grund zur Rückforderung geben. Sollte jedoch bei einem Unfall der aus einem anderen Grund ensteht kein Grund zur Rückforderung bestehen.
Bedenkt bitte das auch Richter in Deutschland über einen gesunden Menschenverstand verfügen und Recht hin oder her auch häufig nach diesem handeln. Wäre dies nicht so, dann gäbe auch auch nicht so viele Musterurteile und wiederum Urteile die das genaue Gegenteil verkündet haben.
Also bin ich der Meinung: Cool bleiben! Wer das meiner Meinung nach geringe Risiko eingehen möchte, der sollte es tun, oder eben sein lassen.
Just my 2 cent!