bwm, siehe edit. Ich bin mal wieder auf die Änderung von 2009 hereingefallen.
Die Traglastabschläge sollten, ohne dass ich das für den MX-5 geprüft habe, für unser leichtes Auto keine Rolle spielen, V ist auf jeden Fall zulässig.
Kurze Erklärung zu den Lastabschlägen, inklusive Beispiel.
Ein V, W, oder Y Reifen darf in seiner höchsten Geschwindigkeitsklasse nicht mehr voll ausgelastet werden.
D.h. z.B. für die Traglast eines V-Reifen bei Vmax bis:
- 210 km/h - 100 %
- 240 km/h - 91 %
Ein W-Reifen hat wiederum bis 240 km/h seine volle Traglast und wird dann stufenweise bis 270 km/h reduziert, ein Y-Reifen hat bis 270 km/h seine voll Tragfähigkeit und wird bis 300 km/h stufenweise reduziert.
Wenn ich jetzt also ein Auto habe, dass 240 km/h fährt und die Traglast bis 95 % ausnutzt, dann wäre ein V-Reifen nicht mehr zulässig, es könnte aber ein W-, oder Y-Reifen verwendet werden, da beide Typen bei 240 km/h ihre volle Tragfähigkeit ausnutzen dürfen.
Rechnen wir das mal für den MX-5 durch mit 205/45 R17 84 V.
Traglast: 2 x 500 kg
VMax: 219 km/h
Traglast V für 220 km/h: 97 %
Zulässige Traglast: 2 x 485 kg = 970 kg
Das ist also bei unserem Auto völlig unkritisch. Bei schweren Limos, SUVs etc. kann das aber anders aussehen.
Das meine ich damit, dass die pauschale Aussage „bis 240 km/h geht immer V“ nicht richtig ist, weil parallel auf die Tragfähigkeit geprüft werden muss. Da das so vorgeschrieben ist, wäre meine Erwartungshaltung, dass die Polizei so etwas auch wissen sollte. Wahrscheinlich zu viel erwartet, oder doch Geschichten aus dem Paulaner-Garten.