Allgemeine Reifendiskussion

  • Ich merke gerade, dass ich schon eine Weile illegal unterwegs bin. Wieso hat der Kleine denn einen W-Index eingetragen?

    Meine Goodyear hatte ich in V bestellt. Die reichen bis 240, sind also lang über den 219, die als Höchstgeschwindigkeit eingetragen sind.

    Okay, mein Fehler, ich hatte nur auf die Dimension und den Traglastindex gesehen.

    Aber eigentlich müsste ich bei einer Kontrolle bzw. HU doch durchkommen, oder?

    Die Reifen sind noch ganz gut, die würde ich ungern vorzeitig tauschen.

    Da ihr alle so von den BPS schwärmt, wäre das natürlich eine gute Gelegenheit für mich, die jetzt zu bestellen.

  • mW. ist die Speedindex Angabe im Fzg-Schein nicht bindend. Es reicht, wenn der verwendete Reifen die zulässige Höchstgeschwindigkeit + Sicherheitszuschlag abdeckt. Das wäre bei einem V-Reifen wiederum gegeben.

  • In Deutschland langt es, wenn der Reifen die eingetragene Höchstgeschwindigkeit kann. Bzw bei Fahrzeugen, die noch keine EU Typgenehmigung haben, sondern eine alte ABE, und vor dem 01.05.2009 erstmals zugelassen wurden, gibe es eine Formel, mit der du errechnen kannst, welche Geschwindigkeit der Reifen können muss.

    Für Fahrzeuge danach und alle mit EU Typgenehmigung ist nur die eingetragene Höchstgeschwindigkeit entscheidend.

    Geschwindigkeitsindex & Tragfähigkeitsindex für Reifen
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    Achtung! Bis zur Überschrift "Welche Reifen mit welcher Geschwindigkeit darf ich montieren?" runter scrollen. Auf vielen anderen Seiten (wie auch beim ADAC) steht es leider falsch.


    Hintergrund ist: nach EU Zulassungsrichtlinie sind die Hersteller eigentlich dazu verpflichtet, den niedrigsten mit der Höchstgeschwindigkeit des Kfz vereinbaren Geschwindigkeitsindex da einzutragen. Daher sieht die Richtlinie auch vor, dass der Index vom aufgezogenen Reifen dem Index im Fahrzeugschein entsprechen muss. Es hält sich aber kaum ein Hersteller daran. Stattdessen wird der Index eingetragen, den der Reifen hatte, auf dem das Fahrzeug homologiert wurde (oftmals die Bereifung, auf der Neuwagen ausgeliefert werden). Der ist aber gerne mal mehrere Klassen zu hoch. Daher wurde das nachträglich mal korrigiert und eine Ausnahmeregelung geschaffen.

    Genau genommen gilt das aber nur in Deutschland. Das Thema mit den M+S Reifen kam ja gerade erst in Italien hoch, wo in den ganzen Artikeln zumindest klar drin steht, dass der Geschwindigkeitsindex laut Fahrzeugschein eingehalten werden muss. Ich persönlich glaube nicht, dass du da mit einem V Reifen Probleme bekämst, aber sicher kann dir das wohl keiner sagen, bis es dazu ein referenzierbares Urteil gibt.

  • habe das gleiche Problem, 2 Polizisten aus dem Bekanntenkreis meinten dass die Reifen einfach nur mind. der aufgeführten Höchstgeschwindigkeit entsprechen müssen.

    Im Ausland kann die Sache wieder anders aussehen.

  • habe das gleiche Problem, 2 Polizisten aus dem Bekanntenkreis meinten dass die Reifen einfach nur mind. der aufgeführten Höchstgeschwindigkeit entsprechen müssen.

    Die Aussage ist definitiv falsch, da es Geschwindigkeits- und Lastabschläge gibt, die man berechnen muss.

    Beim MX-5 reicht der „V“ Reifen aber auf jeden Fall hin.

    Meine Antwort oben bezog sich darauf, dass es den BPS nach meiner Kenntnis dann nur in „W“ gibt.

  • Die Aussage ist definitiv falsch, da es Geschwindigkeits- und Lastabschläge gibt, die man berechnen muss.

    Beim MX-5 reicht der „V“ Reifen aber auf jeden Fall hin.

    Meine Antwort oben bezog sich darauf, dass es den BPS nach meiner Kenntnis dann nur in „W“ gibt.

    Deine Meinung zu diesem Thema ist für mich total irrelevant, die Aussage 2er Polizisten hingegen nicht.

  • Lieber Uwe,


    ja, mir ist das auch egal was Du von mir hältst. Tu mir bitte dann auch den Gefallen, konsequent alle meine Tipps und Ratschläge durchgängig zu ignorieren.

    Du kannst mir ja gerne mal per PN schreiben, welches Problem Du damit hast, wenn jemand sein berufliches Wissen in ein Forum einbringt. Ist ja nicht das erste Mal das solche Kommentare kommen.


    Edit:

    Bis 2009 musste noch eine Toleranz aufgeschlagen werden, seit 2009 ist das nicht mehr notwendig.

    Was bleibt ist die Tatsache, dass Lastabschläge berücksichtigt werden müssen, so dass für Reifen ab V nur eine geminderte Traglast berücksichtigt werden darf. Das kann z.B. verursachen, dass statt V ein W Reifen verwendet werden muss, der dann keine bzw. andere Lastabschläge hat.

    Reifen Lastindex: Alles über Tragfähigkeit und LI-Angaben
    Was sagt der Lastindex bei Kfz-Reifen aus? Wo finde ich den LI und wie lese ich die Tragfähigkeit meiner Reifen richtig? Das Reifen24.de Info-Cockpit klärt auf!
    www.reifen24.de


    Daher schrieb ich auch, dass das beim MX-5, der weniger als 240 km/h läuft, keine Rolle spielt.

    Die pauschale Aussage der bekannten Polizisten ist aber falsch, wenn es um Fahrzeuge mit mehr als 240 km/h Höchstgeschwindigkeit geht, da dann auch noch der LI geprüft werden muss, was ggf. einen anderen SI zwingt.


    P.S.: Sorry, ich bin im ersten Entwurf schon wieder über diese Änderung von 2009 gestolpert. Als ich das noch hauptberuflich gemacht habe, war der Aufschlag noch absolut zwingend zu berücksichtigen.

  • Die meisten Quellen würden dir da widersprechen wollen..

    Dieser Sicherheitsaufschlag gilt laut den meisten Quellen (z. B. Bußgeld Katalog und Wikipedia) nur für Fahrzeuge, die noch keine EU Homologation haben und bei Einzelzulassungen nur, wenn die Erstzulassung vor dem 01.05.2009 war.

    Der Sicherheitsabschlag für die Traglast stimmt zwar, allerdings gilt der eben für die Traglast, nicht für den Speedindex. Und der Abschlag besagt ja, dass man bei höheren Geschwindigkeitsklassen bei der Traglast etwas abziehen muss.

    Aber!: Wenn in den Papieren wie beim MX-5 ein 84W (270 km/h) Reifen gefordert ist, ich aber einen 84V (240 km/h) Reifen montieren möchte, müsste dieser Traglastabschlag beim 84V Reifen geringer sein, als beim 84W Reifen, oder?


    Tante Edith sagt: doch nicht. Man müsste sich das im Detail ansehen. Schlussendlich aber: der Geschwindigkeitsindex muss an sich nur der Höchstgeschwindigkeit des KFZ entsprechen. Bei Höchstgeschwindigkeit <=210 km/h langt H, bei <=240 km/h langt V und bei <=270 km/h langt W

    Der Tragfähigkeitsindex dagegen muss groß genug sein, dass er auch bei höheren Geschwindigkeiten die Last des Autos noch tragen kann. Wenn man einen 88V Reifen aufziehen möchte, muss man da Abschläge bilden und dann schauen, ob das mit der Tragfähigkeit noch hinhaut. Formel steht beim Bußgeldkatalog im Kapitel "Besonderheit beim Lastindex: Geschwindigkeit über 210 km/h"

    Leider sind auch die Tragfähigkeitsindizes in den Papieren laut Bußgeldkatalog oftmals zu hoch gewählt, sodass man wirklich mit der Achslast des Kfz rechnen muss.

    Also: Wenn du einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex V verwenden willst, musst du die höchste Achslast gemäß Papieren durch 2 teilen und gemäß Tabelle mit der Geschwindigkeitsabhängigkeit der Traglast (Bei Bußgeldtalaog) durch den dort stehenden Faktor dividieren (z.B. 0,97). Dabei kommt dann eine höhere "virtuelle" Achslast heraus, bei der der Tragfähigkeitsabschlag bei hohen Geschwindigkeiten berücksichtigt ist. Anhand der errechneten Achslast sucht man sich in der Tabelle der Tragfähigkeitsindizes den erforderlichen raus. Wenn der gewünschte V-Reifen mindestens diesen Tragfähigkeitsindex hat, kannst du ihn verwenden.


    Meine Güte ist das kompliziert.

    Hier im Spoiler mal Anhand meines ND2 G184 durchgerechnet.

    Das alles gilt aber wie gesagt so erstmal nur in Deutschland. Ich habe keine Ahnung, wie die Regelungen in anderen europäischen und Nicht-europäischen Ländern sind.


    Tante Editwo sagt: gerade gesehen, dass Sven seinen Text editiert hat. Ich lasse das jetzt mal drin stehen, da ich sonst meinen gesamten Text wieder ändern müsste. Er hat sich aber zwischenzeitlich schon korrigiert :)

  • Deine Meinung zu diesem Thema ist für mich total irrelevant, die Aussage 2er Polizisten hingegen nicht.

    Warum so unfreundlich? Ich spreche hier bestimmt nicht nur für mich allein, aber eigentlich sollte man dafür dankbar sein, dass es hier jemanden wie Sven gibt, der sein reichhaltiges Wissen völlig uneigennützig mit uns teil. Ich für meinen Teil lese seine Ratschläge gerne und das hat mir auch schon die ein oder andere Frage erspart!

    Also bitte die gute Kinderstube nicht ganz vergessen, sonst könnte der Eindruck entstehen man hatte eventl. gar keine.

    Gruß Mike

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