16" Reifen und Räder - Die optimale MX-5 Dimension?

  • Der Außndurchmesser der 205/45 ist zwar geringfügig kleiner als die 195/50, aber kamen sie doch auf der 7"-Felge mit ET38, glaube ich, deutlich besser rüber. Zuerst hatte ich die Originalreifen auf der Felge. Dies war suboptimal vom komfort her, weil schon Minimum zur Felgenbreite.


    https://www.markt.de/ratgeber/…-passt-auf-welche-Felgen/


    Die 205er auf der 7" sahen für meinem Geschmack ziemlich gut aus. Und Fahr- sowie Kurvenverhalten wurden auch signifikant besser. Gut, war dann ja auch ein GY Eagle F1 ASY II. Der ist um Welten besser, als der Yokohama.


    mx5-nd-forum.de/gallery/image/1479/

    CX3 G120-MT Kizoku Intense satinweiß-metallic, EZ 19.03.2018
    ND G131-EL saphirblau, EZ 30.03.2016

  • Kriegt man den 205/45 R16 problemlos zugelassen.
    (Bei vernünftiger ET)?


    Sehe gerade in der Dimension gibt es den Asym2. 8o
    Falls ja verkaufe ich meine Sommerausrüstung und steige um.


    Sind das auf dem Bild Alleggerita?

  • Spielt doch eintragungstechnisch keine Rolle ob minimal größer oder minimal kleiner.
    Solang es innerhalb der gesetzlichen Toleranz des Gesamtumfangs ist, sodass der Tacho nicht angeglichen werden muss gilt bei beiden Varianten das Rad muss immer freigängig sein.
    Wenn beides gegeben ist, bekommt man normalerweise auch beides eingetragen.
    Dass der Reifen überhaupt auf die Felge passt, setze ich jetzt einfach mal voraus.

  • @Florian81 - Nu sei doch nicht so ungeduldig! Lass uns das Thema noch 2 Wochen lang ausdiskutieren, dann bekommst du deine Antwort schon! ;):D

    Ist nicht der erste Thread wo es keine Klärung dazu gab :P


    Also laut Reifenrechner.at sind +1,5% und -2,5% erlaubt


    205/45R16: -1,7% erlaubt
    195/50R16: 0% (Serie G131)
    205/50R16: +1,7% nicht erlaubt
    205/45R17: +2,5% (Serie G160 mit angeblich gleicher Tachoeinheit) ?(

  • Ich kann mir jetzt leider nicht extra einen G 131 kaufen ;) , aber was heißt hier schon abschließend ... Grundsätzlich hast du erst einmal recht. Der Abrollradius darf nicht größer werden, nur in Grenzen kleiner. Aber genau genommen ist nicht das die Anforderung, sondern dass die Anzeige des Tachometers nicht voreilen darf. Eine Prüfung oder gar Angleichung ist für den privaten Autofahrer nicht bezahlbar. Aber wenn es schon ein anderer geprüft hat, darf man das ja durchaus nutzen ...


    Es gibt Sonderräder, deren Teilegutachten oder sogar Allgemeine Betriebserlaubnis die Verwendung der Reifengröße 205/50R16 am MX-5 ND mit 96kW ausdrücklich einschließt, ohne dass eine Tachoangleichung als Auflage genannt wäre. Somit kann man diese Reifengröße mit diesen Felgen unmittelbar nutzen (die Abnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist natürlich trotzdem notwendig), oder man kann sie als Vergleichsgutachten nutzen, um auch auf der Serienfelge die Reifengröße 205/50R16 eintragen zu lassen.


    Ein Beispiel für eine solche Felge mit TGA ist die OZ Alleggerita HLT in 7x16 (ET37 oder ET42). Da wird als zusätzliche Auflage für den ND 1,5-Liter lediglich genannt, dass die Ausbuchtungen in der vorderen Radhausinnenverkleidung nachbearbeitet werden müssten. Das ist erstens machbar und zweitens Mumpitz, da sich die Radhausinnenverkleidungen von G 160 und G 131 nicht unterscheiden.


    Wenn man die Serienfelgen des G 131 nutzen will (und da spricht ja einiges für) bietet sich die Ronal R53 an. Für sich genommen eine bemerkenswert hässliche Zubehörfelge, aber in 6,5x16 ET45 lieferbar, also exakt vergleichbar mit der Serienfelge. Zu dieser Felge gibt es eine ABE Nr. 48102 (die man vielleicht irgendwo findet, aber vermutlich gar nicht braucht) und das Gutachten Nr. RA-000579-D0-104 zur Erteilung des Nachtrags 03 vom 31.01.2017. Darin sind als zulässige Reifengrößen vorne und hinten explizit

    • 195/50R16
    • 205/45R16
    • 205/50R16

    für den MX-5 ND mit Motorleistung 96 bis 118 kW genannt. Natürlich gibt es Auflagen(für 205/50R16) genau 10), aber das ist alles nur der übliche Pippifax. Papiere korrigieren, Geschwindigkeits- und Traglastindex der Reifen beachten, ABE gilt nur bei unverändertem Fahrwerk (sonst separate Beurteilung), nur schlauchlose Reifen mit passenden Ventilen, nur mitgeliefertes Befestigungsmaterial, Luftdruck beachten, und so weiter.


    Die einzige bemerkenswerte Auflage heißt EF0 und lautet wörtlich:


    Zitat von TÜV Nord Mobilität

    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

    Da das Sonderrad einen Raddurchmesser von 16" und eine Maulweite von 6,5" aufweist und sowohl beim G131 als auch beim G160 die Rad-Reifenkombination 195/50R16 6,5J16 im Certificate of Conformity steht, dürfte das Gutachten der Ronal-Felge ideal geeignet sein, um sich die 205/50R16 auf der Mazda-Felge eintragen zu lassen.


    Wie hier im Legalitäts-Thread mehrfach betont wurde, gilt eine ABE nicht für das Einzelteil, sondern für das komplette Auto mit (vorschriftsmäßig) angebautem Einzelteil. Die ABE der Felge (um wieder den umgangssprachlichen Begriff zu verwenden) ist daher aus meiner Sicht nicht weniger wert, als wenn irgendjemand schon einmal irgendwo und irgendwie so etwas eingetragen bekommen hat. Wenn überhaupt, dann ist sie mehr wert. Sollte ein Prüfer/Sachverständiger sich nicht darauf einlassen wollen,


    Wenn das schon jemand beim G 131 getan hat, soll er sich ruhig melden.


    @espresso67: Sah wirklich gut aus ... ;(

    Roadster G 132, Quatrac Ganzjahresreifen

    Einmal editiert, zuletzt von harkpabst ()

  • Das bringt ja schonmal etwas Licht ins Dunkle.


    Ich dachte, es geht um die %-uale Abweichung von der Serie ... und nicht "nur" darum, dass der Tacho immer weniger anzeigt, als man fährt (wenn der G131 und G160 tatsächlich die gleichen Tachos haben, ist beim G131 also Luft nach oben).


    Dann die TGAs / ABEs mit Freigaben für die Reifengrößen: stehen also über der Tachoabweichung ... bzw man geht davon aus, dass die Werte geprüfte Werte sind und damit vom Prüfer auch so akzeptiert werden.
    Habe gerade mal das TGA der Alleggeritas angeguckt (habe sie ja am Auto) und sehe da auch nur die Auflage mit der Radhausverkleidung.


    Klingt soweit schonmal gut... aber hat es nun auch jemand am Auto eingetragen? ?(:)

  • Tatsächlich wirken sich bereits kleine Größenunterschiede optisch stark aus. Schnapp Dir mal den reifenrechner.at/ und spiele mit den diskutierten Größen 205/45R16, 205/50R16, 205/45R17.

    Danke für den Tipp, aber so richtig überzeugend finde ich die Größenabweichungen jetzt (zumindest auf der Website) nicht. Müsste man vermutlich wirklich live sehen. Jedenfalls bin ich gespannt, wenn ich von 195/50R16 auf 205/50R16 wechsle... es SOLL sich ja optisch was tun... :whistling:

    G131, CL, graphitgrau, lackversiegelt, eingefettet, SPS Fahrwerk, Japan Racing JR29, Toyo R1R in 205/50/16, Pedalsatz, schwarze Seitenblinker, Stubby, SkidNation Door Bushings, Frontgrill Tube-Style
    Mainzer dürfen das! ;)

  • Jedenfalls bin ich gespannt, wenn ich von 195/50R16 auf 205/50R16 wechsle... es SOLL sich ja optisch was tun... :whistling:


    Wird es. Optisch m.E. besser, sie Photo oben. Zudem werden Deine Fahrleistungen schlechter durch die um 1,7% längere Übersetzung. Weniger Beschleunigung, schlechtere Verzögerung. Darauf wäre ich beim kleinen 1.5er mit seiner kleineren Bremse nicht scharf. Jedoch stehe ich sehr auf Agilität, Spritzigkeit und Performance,