wie immer in der Technik macht auch hier eine Begriffsdefinition Sinn. Ohne genaue Definition schreibt jeder irgendein Gewicht hin (voller Tank, leerer Tank, usw.) und wir bekommen hier auch keine Vergleichbarkeit hin. Und wir sind gerade dabei, das im Threadtitel genannte Gewicht laut Zulassungsbescheinigung zu definieren und uns hoffentlich auch darauf zu einigen ;-).
Ich finde der Threadtitel ist ziemlich eindeutig, da muss nix neu definiert oder interpretiert werden.
Das Fahrzeuggewicht laut Zulassungsbescheinigung ist per gesetzlicher Verordnung festgelegt. Punkt!
Ursprünglicher Sinn und Zweck dieses Threads war doch offensichtlich mal, die Gewichte der verschiedenen MX-5 Austattungen und Motorisierungen untereinander zu vergleichen und feststellen zu können, ob sich das Gewicht durch einen Modelljahreswechsel geändert hat...