Ist nicht illegal, wenn Du das Handy in einer Halterung hast. Bedienung ist nicht verboten - nur das in die Hand nehmen.
Oha, vorsicht....
...ich hab zwar nicht die blasseste Ahnung, wie das in der realen Welt kontrolliert werden soll, aber der Gesetzgeber hat sich vor nicht allzu langer Zeit etwas Neues ausgedacht:
Gesetzestext (Auszug) vom § 23 StVO
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder
Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn....
...zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-,
Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum
Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Als "kurze Blickabwendung" kann man als Größenordnung so ungefähr den Blick in den Rückspiegel werten.
Was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, kann man hier ab Seite 26 lesen:
https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=6
Hier ein Zitat aus dem Dokument:
Bei Abstellung auf die Erforderlichkeit der nur kurzen Blickabwendung bleibt das Lesen von Kurznachrichten oder die Nutzung anderer Multimediaangebote (z. B. Internet, Fernsehen) verboten, da diese Tätigkeiten grundsätzlich eine längere Blickabwendung erfordern. In diesen Fällen ist die Beobachtung einer auch nur kurzen Blickabwendung seitens der Polizei für die Verfolgung grundsätzlich ausreichend. Soweit der Gegenstand nicht in die Hand genommen wird, wird ein Verstoß jedoch ohnehin nur schwer nachweisbar sein.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen....