Ich würde hier eher vom Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ausgehen, nämlich "unfallfrei" und "in einwandfreiem Zustand" erworben. Damit hätten wir wieder einen Sachmangel.
Ein Auto kann nachlackiert UND Unfallfrei UND in einwandfreiem Zustand sein.
Vorausgesetzt, die Lackierung wurde sach- und fachgerecht durchgeführt, was hier ja wohl nicht der Fall war, das wiederum lässt sich ja leicht nachholen.
(Aber immerhin wurde so gut lackiert, daß es über Monate nicht auffiel.)