Nachlackierung wurd verschwiegen

  • Ich würde hier eher vom Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ausgehen, nämlich "unfallfrei" und "in einwandfreiem Zustand" erworben. Damit hätten wir wieder einen Sachmangel.

    Ein Auto kann nachlackiert UND Unfallfrei UND in einwandfreiem Zustand sein.


    Vorausgesetzt, die Lackierung wurde sach- und fachgerecht durchgeführt, was hier ja wohl nicht der Fall war, das wiederum lässt sich ja leicht nachholen.


    (Aber immerhin wurde so gut lackiert, daß es über Monate nicht auffiel.)

  • Vorausgesetzt, die Lackierung wurde sach- und fachgerecht durchgeführt, was hier ja wohl nicht der Fall war, das wiederum lässt sich ja leicht nachholen.


    (Aber immerhin wurde so gut lackiert, daß es über Monate nicht auffiel.)

    Ist ein Staubeinschluss schon eine nicht sach- und fachgerechte Ausführung? Der war es doch allein, der es überhaupt auffallen liess und dann auch noch aus Zufall (bei angeblich guter Pflege mit Hand ?( ).
    Immerhin war die Farbabweichung nur mit viel Sonnenlicht und einer Taschenlampe zu erkennen. Das ist warscheinlich so eine Farbabweichung, wie man sie auch auf den Kunststoffstossfängern hat. Und wenn daruch erst nach einem drttel Jahr der Sprühnebel auffällt kann er optisch auch nicht schlimm gewesen sein.


    Ich habe vor kurzem aus Zufall herausgefunden, dass mein als Vorführwagen und als "unfallfrei" und "im einwandfreien Zustand" gekaufter MX5 am Kotflügel hinten rechts nachlackiert wurde. Ich hatte dies nur durch einen Staubeinschluss gesehen und dann den Kotflügel näher betrachtet und in der Einstiegsleiste Sprühnebel entdeckt und bei genauem Hinschauen mit Viel Sonnenlicht und Taschenlampe sogar eine Farbabweichung entdeckt.

  • Also ich finde, dass die sauberste Lösung die Rücknahme des Fahrzeuges durch den Händler und die Erstattung des damaligen Kaufpreises ist.


    Beste Grüße


    Udo

    Das wird nicht so einfach werden. Es ist kein gravierender Mangel und er wurde nicht arglistig verschwiegen.
    Es kann durchaus vorkommen, dass der Neuwagen bei Auslieferung aufgrund einer Beschädigung beim Transport bereits nachlackiert wurde und man bekommt trotzdem keinen Nachlass.
    Außerdem muss man dann die Nutzung gegen rechnen und da gehen die Vorstellungen schnell auseinander...

  • Autsch tue ich es? Ja, ich schreibe es - es ist (nur) ein Auto.


    Meins wird jeden Tag bewegt und bekommt jeden Tag neue Steinschläge und Gebrauchsspuren. Egal wie toll es bei der Auslieferung ist, nach wenigen Tagen/Wochen/Monaten ist der Neuzustand dahin. Am Anfang tut es ein bisschen weh, dann wird es leichter.


    Und egal wie er heute aussieht, habe ich noch genauso viel Spass, oder sogar mehr, als am Anfang.


    Worum geht es also? Gewinnmaximierung, verletzter Stolz, oder tatsächlich um den Zustand des Fahrzeugs? Wenn es tatsächlich letzteres sein sollt, muss es ordentlich in Ordnung gebracht werden, vielleicht mit einer netten kleinen Geste der Entschuldigung und dann wäre es für mich gut.

  • also in dem Link den ich in der Anzeige gestellt hatte stand drin das der Wagen ein Vorführwagen war also hab ich nichts verschwiegen. Also beim nächsten mal den Link anklicken da stand alles drin ;)


    Der Wagen wurde NUR MIT HAND gewaschen ich bin nicht jemand der dann den Wagen noch abledert also wo isn das Problem ?( Da ich den Wagen eigentlich zu 90 % immer alleine fahre da ich Zugriff auf 3 weitere Autos habe steigt man eher selten bis gar nicht auf der beifahrerseite ein daher erst letztens den staubeinschluss entdeckt. Denke mir ist da nichts vorzuwerfen was das angeht.


    Beweisen hätte ich es können aber dadurch dass die nachlackierung vor Übergabe an mich veranlasst und durchgeführt wurde da der Verkaufsleiter der den wagen gefahren ist dies nach dem das Autohaus Druck auf ihn ausgeübt hat gestanden hat er hat ihn lackieren lassen und ich sogar gestern die dazugehörige Rechnung gesehen habe brauchte ich nichts mehr beweisen. Aber ansonsten hätte ich es machen müssen das ist natürlich richtig. :thumbup:


    So meine lieben ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende und schönes Wetter fürs ausfahren eurer mixxer :thumbsup:

  • Muss ein Scherz sein. Es fehlt das zusätzliche Schmerzensgeld für die seelische Grausamkeit.

  • Muss zugeben, habe jetzt nicht alle Seiten gelesen, aber es wird ja immer wieder auf der Wertminderung herumgeritten. Meine Erfahrung ist, dass die ohnehin ein absoluter Witz ist. Eigene Erfahrungen und im Bekanntenkreis: Bei fast neuen, hochpreisigen Fahrzeugen und Reparaturen von Unfallschäden im Bereich von 3000-4000 EUR haben Gutachter Wertminderungen von 300,- EUR festgestellt. Die Fahrzeuge wurden später weiterverkauft und die Schäden angegeben. Hat die Händler nicht die Bohne interessiert, solange die Schäden fachgerecht beseitigt wurden.

    MX-5 ND 2.0 G-160 SL, EZ 12/2015 in 06/2019 verkauft,
    seit 06/2019 MX-5 ND G-184 SL -Totalschaden (Überschwemmung) in 08/2019-
    Neuer MX-5 ND G-184 SL in 10/2019 verkauft
    Seit 07/20 MX-5 ND G-184, Selection, Activsense, Design-Paket

  • Ist ein Staubeinschluss schon eine nicht sach- und fachgerechte Ausführung? Der war es doch allein, der es überhaupt auffallen liess und dann auch noch aus Zufall

    Die hat man nicht selten, sogar ab Werk ´drin.

    MX-5 ND 2.0 G-160 SL, EZ 12/2015 in 06/2019 verkauft,
    seit 06/2019 MX-5 ND G-184 SL -Totalschaden (Überschwemmung) in 08/2019-
    Neuer MX-5 ND G-184 SL in 10/2019 verkauft
    Seit 07/20 MX-5 ND G-184, Selection, Activsense, Design-Paket