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Tschuldigt das OTNur, wenn wir zur Hochzeit eingeladen werden.
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15 Zoll sind auf dem ND nicht erlaubt meines Wissens nach, nächstes Manko für Deinen Freundlichen
Gruß,
Jens.
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Jetzt mal eine Frage noch. Hab eben gesehen hab ja Winterreifen von bridgestone auf 15 zoll platin Felgen in Silber. Find die aber gar nicht als 15 zoll felgen im Netz für den mx5. Bräuchte ich da nicht eigentlich ne abe für ?
15"? Sicher, dass du nich 16" meinst?
Du hast nen G131? Da sind 16" Serie. Beim großen Motor G160 sind 17" Serie.
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Seltsam fand ich es auch als ich von 15-Zoll-Felgen las, aber sind die tatsächlich per se nicht erlaubt?! Wenn sie eine ABE haben, sollte die Größe doch eine untergeordnete Rolle spielen, oder?
Ich lasse mich aber gerne auch korrigieren.
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Beim G131 könnte 15" sogar passen, da die kleine Bremse vorne verbaut ist. Ich gehe aber davon aus, dass die für nen NB sind. Die ABE wird es wissen.
@jmm1391991 googel mal nach der KBA-Nr. (findest Du am Felgenrand). Evtl findest Du die passende ABE. Sonst sollte der Verkäufer die liefern. -
moin meine lieben.
Ich hab 16 zoll felgen auf Winterreifen geliefert bekommen (im Winter zur Probefahrt waren es 15 zoller die nicht für den mx5 zugelassen sind laut Mazda). Ich bekomme nachträglich noch die ABE für die Felgen.Gestern beim Termin wurde mir folgendes angeboten (muss aber von der Hauptfiliale noch abgesegnet werden):
1. Fachgerechte nachlackierung auf Kosten des autohauses,
2. Sportfahrwerk aus der sportline Ausstattung in meinen verbauen (hier hieß es von wegen domstrebe wohl auch),
3. Evtl 1. Inspektion auf Kosten des autohauses.Meiner Meinung nach ein nettes Angebot aber ich hatte gesagt ich würde gerne das b14 gewindefahrwerk von bilstein haben dann wäre ich dabei. Mal gucken was dabei raus kommt. Ich halte euch auf den laufenden.
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Bei einem z. B. wegen einer "Einkaufswagendelle" nachlackiertem Seitenteil gilt das Fz. immer noch als "Unfallfrei"
Die Grenze zum "Bagatellschaden" liegt inzwischen bei 715,- Euro, alles darunter ist nicht mal angabepflichtig.
(Und eine Wertminderung von EUR 1.000,- ist in diesem Fall völlig überzogen, selbst bei einem schweren Unfallschaden werden max. 10% der Schadensumme angesetzt.)
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Ich finde das Angebot sehr fair und den B14-Wunsch ziemlich frech
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nur mal zur Info selbst bei einem Unfall wird mehr angesetzt. Arbeite beim Anwalt und habe dies bereits sehr oft erlebt. Kann aber jeder so sehen wie er oder sie es will.
Übertrieben mit 1.000 Euro angesetzt? Überhaupt nicht, den die lackierung die neu gemacht werden muss kostet mehr als die 715 Euro. Es bleibt jedoch immer noch mein Ding was ich den Händler gesagt habe zu seinem Angebot oder nicht. Entscheidend wird sein, dass der Wagen im Einwandfreiem Zustand mir gegeben wird. Im übrigen hatte ich deshalb extra neben Unfall frei auch im Einwandfreien Zustand geschrieben. Und ein einwandfreier zustand liegt nicht vor wenn der Wagen schlecht nachlackiert wurde.
B14 wäre gar nicht übertrieben da der Preis auf den Markt dafür sich unter 1.000 befindet. Aber wie gesagt jeder seine Meinung.
Ich werde eine Entschädigung bekommen und gut ist. Da muss man nicht schreiben es wäre frech von mir oder sonstiges.
So meine lieben ich Berichte den Leuten denen das ganze interessiert gerne am Wochenende bzw am Montag was bei rum gekommen ist.
Liebe Grüße die "ziemlich frech"e jmm1391991