3. Durchsicht / 60.000km - Inspektion

  • Die, die man zwar zahlt, aber eben später zahlt, weil dann ab HU/AU die 2 Jahre vergeben werden. Und man die 2 Monate dann eben nachbezahlt. Nehme ich jetzt mal an? ?(


    Ich dachte ja eigentlich, dass diese Geschichte abgeschafft wäre... aber ein Kumpel hat mich aus persönlicher Erfahrung diese Woche wieder vom Gegenteil überzeugt. Eventuell auch Doofheit/Kulanz einzelner Tüv-Stellen? :rolleyes:

  • erst wenn man mehr als 2 Monate überzieht, gibt es beim Tüv eine Strafe von 29 Euro zuzüglich zu den normalen Kosten.


    Also wenn man dann statt im März im Mai kommt zahlt man nur die normale TÜV Gebühr und erhält dann wieder TÜV bis Mai 2021.
    Aber dann komm ich wieder Juni 2021 zum TÜV.
    Zurückstellen der nächsten HU auf drn ursprünglichen Termin wird lange schon nicht mehr gemacht


    Mache ich immer so und deshalb braucht das nicht der fMh für mich machen. Die zwei Monate Toleranz will ich nicht verschenken. Außerdem verlangt der fMh, obwohl er behauptet er kostet gleich viel, etwas mehr als die direkte TÜV-Stelle.

    seit März 2016 Roadster ND SportsLine G160 in Saphirblau. Spurplatten, Heckspoiler, Spyder Grill, LED-Stripe am Heck, Scheren-Design Rückleuchten, Glaswindschott, TFL auch bei Ablendlicht aktiv, ATH-Heckansatz, FMS Duplex Gruppe A ab Kat, weißer UK-Rückscheinwerfer als Nebelschlussleuchte, sequentielle Seitenblinker, 10,25" Android statt 7" MZD-System

  • Das was abgeschafft wurde ist erstens das kostenfreie Überziehen und zweitens, dass die nächste HU dann erst zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüfdatum fällig wurde.


    Bei ersterem kann ich mir Doofheit/ Kulanz noch vorstellen. Bei letzterem würde es mich schon wundern.

    Roadster G 132, Quatrac Ganzjahresreifen

  • 1 Tag bis 2 Monate überziehen: Polizei hebt den Finger.


    In diesem Zeitraum zum TÜV => ab dem Tag der Prüfung 2 Jahre Plakette.


    ==> Pro TÜV-Termin kann man 2 Monate kostenfrei rausschlagen.

  • Genau das glaube ich nicht.

    Doch, ist so. 2012 wurde die "Rückdatierung" wieder abgeschafft.


    Interessant in dem Zusammenhang sind Saisonkennzeichen. Angenommen, du musst im März zum TÜV, dein Kennzeichen gilt aber erst ab April, dann musst du auch erst im April zum TÜV, da du ja mit dem Kennzeichen gar nicht in den öffentlichen Verkehr darfst. Auch in dem Falle wird nicht rückdatiert.
    Siehe hier unter Ausnahmen für Saisonkennzeichen


    Die Tarife bei Überschreitung.
    Ein Verwarnungsgeld/Bußgeld wegen Überschreitung des Termins darf die Prüfstelle nicht erheben.


    Unter ganz besonderen Umständen könnte im Falle eines Falles die Versicherung Ärger machen.

  • Der Link von @hifi_nok hat mich überzeugt, anscheinend habe ich sieben Jahre in der Vergangenheit gelebt.


    Als das 1999 eingeführt wurde, gab es ein großes Bohei, als es 2012 wieder abgeschafft wurde, ist das zumindest an mir vorbeigegangen. Das Kreuz des Alters.


    Auch das Bußgeld gibt es erst wieder bei mehr als zwei Monaten Überziehung. Wie sich eine Versicherung im Schadensfall dazu aufstellt spekuliere ich lieber nicht.

  • Hi Harkpabst


    wenn ich mich richtig erinnere, wurde die Rückdatierung eingeführt, um genau diese Vorgehen der "Zeitschinderei" zu unterbinden. Allerdings kamen recht früh auch rechtliche Bedenken auf, da ja die Prüfung (die "Prüfplakette") eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren hat.


    Meiner ganz persönlichen Meinung nach, lag mal wieder ein handwerklicher Fehler im Verkehrsministerium vor. Denn um die Zeitschinderei zu unterbinden, hätte man auch über das Verwarnungsgeld/Bußgeld das Problem lösen können. Evtl. in Kombination mit dem Verlust der BE.


    Die Versicherung wird dann Stress machen, wenn ein Zusammenhang zwischen Terminüberschreitung, einem erheblichen Mangel und der Unfallursache erkennbar wird. Wobei bei einem "erheblichen Mangel" diese Prüfung sowieso im Raum steht. Denn der kann ja auch dann auftreten, wenn der TÜV-Termin keine Rolle spielt (z. B. abgefahrene Reifen, defekte Beleuchtung usw.)