Ist die "unangebrochene" Anschlussgarantie in den ersten 3 Jahren auch auf ein anderes Neufahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse (z.B ND auf ND) übertragbar bzw. hat jemand diese schon übertragen lassen?
Laut den Bedingungen von Car Garantie ist die Garantie fahrzeuggebunden, was man mir auch auf meine Anfrage dort mitteilte. Bei einem Verkauf kann diese auf den Käufer übertragen werden. Soweit so gut.
Was aber wenn ich das nicht, weil ich das Fahrzeug z.B. in Zahlung geben will oder die Garantie lieber für das Neufahrzeug nutzen würde. Ist ja auch eine Kostenfrage, insbesondere bei der 60-monatigen Anschlussgarantie. Regelungen über Kündigung und Folgen enthalten die Bedingungen jedoch nicht und man schweigt sich diesbezüglich aus.
Von Übertragungen nach einem Totalschaden habe ich schon gehört.