Da ist doch ein Bild mit rotem ND drin.
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ja, aber aufgrund der Briefmarkengröße erkennt man keine Details.
Und weil im Hintergrund am Fahrzeug das Nummerschild eher US-mäßig aussieht, befürchte ich sogar das der Rote keine pyrotechnische Aktuatoren hat.Aber egal... heute noch mitbekommen das es eine Prämie am Monatsende gibt und deshalb bei Amazon bestellt.
Falls es nicht passt geht es zurück.
Liefertermin ist voraussichtlich zwischen 23. Mai - 27. Mai und das Paket kommt aus Hongkong. -
Bin mal auf dein Einbaufazit gespannt
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In der Beschreibung steht „Einrichtung für (USA und Asien)„
Wird dann schwierig beim TÜV.
P.S. Wollte keinen Finger heben. Nur zur Info falls nicht gesehen. -
Ja, da brauchste ein Gutachten für.
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Dämpfer wieder aushängen, in den Kofferraum legen und nur mit angebauten Haltern zum TÜV vorfahren ist nicht so ein großes Problem.
Kann sogar sein, das der Prüfer die Haubenlifter nicht bemerkt.
Aber dann würde ich die normale Haubenstange in den Kofferraum legen, wenn die da überhaupt rein passt. -
Dämpfer wieder aushängen, in den Kofferraum legen und nur mit angebauten Haltern zum TÜV vorfahren ist nicht so ein großes Problem.
Ich spring dir dann mal vor die Motorhaube. Sag bescheid wo du wohnst.
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Was erwartest du dann, was passieren soll?
Springst ihm vors Auto löst sein Passantenschutz ganz normal aus. Sollte er übrigens auch, wenn die Dämpfer eingebaut sind, von den Fotos her würde ich das so verstehen, dass sie so eine Art Kugelkopf haben (Fachbegriff fehlt mir gerade), der beim Auslösen des Fußgängerschutzes die Dämpfer einfach aus den Scharnieren hebt.
Ist aber aufgrund der blöden Bilder nicht ganz klar. -
Er meint wahrscheinlich das es viel Spaß geben wird wenn etwas passiert.
Vorher mag das keiner bemerken. Erwischt man aber einen Fußgänger ist der Knast sicher. -
Und diese Weißheit nimmst du nun wo her? Ich meine jetzt speziell die Aussage das Pauschal bei einem Unfall bei dem der Fußgängerschutz auslöste Knast vorprogrammiert wäre?
Und nö da ist jetzt kein Sarkasmus drinnen. Interessiert mich tatsächlich auf welcher Grundlage das so wäre ohne die Nachweißbarkeit von Schäden die dadurch entstanden wären. Und vor allem woher das Strafmaß kommt.LG