Herzlichen Glückwunsch an die vermutlich dauergrinsenden Neuwagen Besitzer. Allzeit knitter- und blitzfreie Fahrt.
Leider braucht meiner, trotz Produktion 11.01.2024 noch etwas bis in den Süden der Republik. Er steht wohl ganz hinten am Hafen und der fMH hat natürlich auch noch keine Papiere.
Ich möchte sobald er da am Sound des ESD schrauben. Daher wäre für mich und evtl. weitere Forumsmitglieder die Zubehör mit ABE oder Gutachten am 24er Modell verbauen wollen interessant, ob die EU-Typgenehmigung (z,B, e11*2007/46*2661*00..) unverändert geblieben ist.
Wenn sich nichts geändert hat, wie hier vermutet wurde, dann könnte meine Bestellung für den ESD schon einmal raus.
Die noch unentschlossenen Neuwageninteressenten hätten zudem eine weitere Entscheidungshilfe zwischen `23er "Schnäppchen" und dem`24er, sofern das Zubehör schon zum Einfahren montiert sein soll.
Sicher kann ein Glücklicher hierzu etwas mitteilen.
Danke