Bestell und Wartesaal Mazda MX5 ND - Ich hab es gemacht und den MX-5 bestellt

  • Ich habe es heute überraschenderweise auch schon getan, nachdem meiner ja (erst) letzte Woche geklaut wurde.


    Ich habe ein unwiderstehliches Angebot für eine G184 SL mit SP und iActive in rot bekommen. Da musste ich zuschlagen, obwohl ich ja wg. Versicherung noch etwas warten muss, um das - unwahrscheinliche - "Risiko" auszuschließen, dass meiner wieder auftauchen könnte.


    Ich konnte für den Fall aber eine Rücktrittsklausel vom Kaufvertrag vereinbaren. Jetzt muss ich nur noch ca. 4-6 Wochen warten, um ihn dann abholen zu können - das Angebot war leider nicht von meinem örtlichen fMH. Daher muss ich ca. 200km fahren. Bleibt zu hoffen, dass entweder das Wetter mild bleibt oder ich irgendwie meine Felgen oder neue Winterräder dahin bekomme.


    Das Ganze wird eine Tageszulassung sein; das mache ich auch das erste Mal. Gibt es da etwas besonderes zu beachten?


    Gruß Volker

  • Das Ganze wird eine Tageszulassung sein; das mache ich auch das erste Mal. Gibt es da etwas besonderes zu beachten?


    Tageszulassung heißt, der Händler meldet an und auch wieder ab.


    Für dich also nichts Besonderes, außer dass du nicht Erstbesitzer bist. ;)


    Dafür aber um Einiges günstiger.

  • Ich bekomme meinen die 3-4Januar Woche. Es gibt auch eine TZ. Spart ca. 1T€. Viel Geld für einen Eintrag im Brief.


    Bleibt ja trotzdem ein Neuwagen bei der Abholung, zumindest für mich.



    SL 184 mit SP in Matrixgrau und I Active Paket.

    Das Gas ist rechts. 8) Besser fahren als zu viel schreiben, sagt der 0 Spur Driver :thumbsup:

  • Naja. Ich muss nochmal in die Versicherungsbedingungen schauen, ob es da irgendeinen Unterschied gibt, wenn ich nicht der Erstbesitzer bin.


    Ich würde nämlich aus gutem Grund schon gerne die 3-Jahre Neuwertersatz bei Diebstahl versichern. Da hätte ich im aktuellen Fall viel Geld gespart.
    Er war ja erst knapp 3 Jahre alt, schnüff ...


    Bevor jetzt jemand fragt; nein, "damals" konnte ich noch keine 3 Jahre versichern. Da waren es max. 2 Jahre.


    Gruß Volker

  • OK, habe gerade mal nachgesehen; bei "Gebrauchtwagen", was eine TZ versicherungstechnisch dann ja wohl ist, erstatten sie 3 Jahre den "Kaufwert", bei Neuwagen den "Neuwert".


    Da sehe ich konkret jetzt erst mal keinen relevanten Unterschied.
    Sollte auf jeden Fall beides deutlich mehr sein als der "Wiederbeschaffungswert", den ich jetzt bekommen werde.


    Gruß Volker

  • Moin, wenn die TZ im Kreis ist, kannst du die Schilder übernehmen. Ich durfte mir das Kennzeichen wünschen. Das war Service. Grüsse

  • Mhhh, auch interessant. Ist es nicht mittlerweile eh egal, mit welchem Kennzeichen man wo einen Wagen zulässt?
    Ist zwar nicht "im Kreis", aber dann könnte der fMH die TZ ja gleich mit meinem Wunsch-Kennzeichen vornehmen ...


    Gruß Volker

  • Mhhh, auch interessant. Ist es nicht mittlerweile eh egal, mit welchem Kennzeichen man wo einen Wagen zulässt?
    Ist zwar nicht "im Kreis", aber dann könnte der fMH die TZ ja gleich mit meinem Wunsch-Kennzeichen vornehmen ...


    Gruß Volker

    Ich glaube nicht, dass das geht, weil der Wagen dann erstmal auf den Händler zugelassen wird und der Kreis nicht ausgesucht werden kann.
    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

  • Ich meine zumindest mal gelesen zu haben, dass man z.B. sein Berliner Kennzeichen mittlerweile durchaus behalten kann, wenn man z.B. nach Hamburg umzieht.


    Ob man sich in "HH" gleich ein "B" Kennzeichen aussuchen könnte, weiß ich allerdings auch nicht.


    Gruß Volker