Röchtöööööööch....danke @Sting Rüdiger für das Markieren, so hab ich jetzt auch gelesen.....
Also für Frontgrills gibt es keine TüV - Gutachten und auch keine ABE'se. Das kommt daher, weil man die nicht benötigt. Denn das Grill verändert nicht die Mße des Fahrzeugs und hat auch keine technischen Beeinträchtigungen.. Wenn ein (Groß)Kunde soetwas haben möchte, wird ihm vom TüV nach Prüfung eine sogenannte
Unbedenklichkeitsbescheinigung oder auch gerne Gutachterliche Stellungnahme genannt, erteilt. Bei Mazda gibt es für unsere Grills lediglich eine Montageanleitung.
Selbst bei unserem Grill mit den Nebelscheinwerfern benötigen wir keine Papiere. Hier kommt es lediglich darauf an dass die Lampen eingestellt werden können und dass diese ein E-Prüfkennzeichen besitzen. Der Sitz der Leuchten bzw. die Maße von der LED Aussenkante bis zum Kotflügel entscheiden ob die Schaltung dann mit oder ohne standlicht geschaltet werden...
war jetzt n bissken mehr, aber ich hatte son Lauf.....
Falls noch Fragen sind, immer gerne.