So etwas macht einen echt sprachlos!Da es hier keine expliziten AGB's zum Verkauf/Kauf gibt, kann hier kein o.g. Anspruch gestellt werden. Insofern der zitierte User juristische Kenntnisse besitzt, könnte sein Posting vielmehr den Strafbestand der Nötigung erfüllen.
Just my ...
Das BGB, und das ist bei einem Privatverkauf massgeblich, sieht keine AGB vor.
Mir Nötigung zu unterstellen ist eine Frechheit!
@admins - Sollte dieser Fred editiert oder bereinigt weden, so bitte ich vorher um eine Datensicherung.