Lieber Ernst, das ist so nicht richtig. Klassiker ist der In-Ein-Grundstück-Linksabbieger. Wenn der nicht blinkt (oder sein Blinkter kaputt ist) und er kracht in einen Überholer, hat er zumindest eine Mitschuld. Dass Blinken vorgeschrieben ist, hat ja schon seinen Sinn - auch wenn im Zeitalter des Dateschutzes immer mehr Verkehrsteilnehmer ihre Absichten lieber geheim halten.
Ja liebester Markus, das ist so. Im Prinzip ging es ja garnicht darum. Es geht darum das die LEDs nicht geprüft sind und das auto quasi nicht zugelassen ist. - Es muß sich jeder die Frage stellen baue ich die ein, und habe über Jahre (hoffentlich) Spaß daran, oder ich baue die nicht ein und verzichte eben auf Jahre auf diese tollen Dinge.
Ich glaube in den 80ern wurde ein Crashtest vom ADAC durchgeführt in dem die neuen VANS gecheckt wurden, und ich glaube das Renault Espace hat am schlechtesten abgeschnitten unddennoch wurde er gut verkauft....also, man muß nicht immer auf etwas geiles verzichten, weil man eventuel ja irgendwann damit auffliegt (passt quasi in alle Lebenslagen)
PS in dem allerneuesten LTE Jahrbuch stehen noch nicht mal Laufblinker drin, also dass die erlaubt sind.
Jetzt muß aber gut sein.....