Wie viele Autos sind denn schon aus der dreijährigen Werksgarantie heraus und hatten danach Probleme?
Stell doch bitte die Frage in zwei bis drei Jahren noch einmal ;-).
Wie viele Autos sind denn schon aus der dreijährigen Werksgarantie heraus und hatten danach Probleme?
Stell doch bitte die Frage in zwei bis drei Jahren noch einmal ;-).
Dann nimm doch einfach NB oder NC
Es geht um die allgemeine Handhabe bei Mazda. Ich kenne positive Beispiele bei BMW M Modelle aber auch genug negative, wo ich auf eine Augenwischer-Garantie auch verzichten kann.
Ist das dieselbe Gesellschaft mit identischen Bedingungen?
Wenn es um allgemeine Erfahrungen geht... Mit den Garantieversicherungen von VW habe ich nur gute Erfahrungen gemacht.
Abwicklung lief immer direkt über den Händler und es wurde alles im Rahmen der Vereinbarungen übernommen. Da hat man dann selber gar nichts von mitbekommen.
also ich hatte die Anschlussgarantie sowohl beim NB als auch beim NC. Gebraucht hatte ich sie nicht. Ich hatte habe beide Wagen bis über 60000 gefahren und nach jeweils 6 Jahren i n Zahlung gegeben.
Gruß
Ingo
Ich hab die Anschlussgarantie beim NC nicht abgeschlossen (zum 1.x eigentlich, bisher hatte ich das bei allen Autos gemacht) und sie auch in den 5 Jahren nicht gebraucht... je nachdem, wie der rf sich schlägt, lass ich das wieder sein
Ich würde/werde erstmal überhaupt kucken, was das alles weiterhin Garantie hat. Da soll es ja auch Einschränkungen geben. Vielleicht lohnt es sich dann gar nicht so sehr.
Für mich ist es kein Problem, den Wagen bei Mazda warten zu lassen und mich an die Termine zu halten.
Es ist alles wohl alles ausgeschlossen, was im von @BIG eingestelltem Dokument nicht aufgeführt ist, bzw. ausgeschlossen wird.
Danach ist der bei der Sicherheit alles außer Airbags und Gurtstraffer ausgeschlossen. Das betrifft dann auch tote Winkel Warner, Spurhalteassi usw.
Dann heißt es: ausgeschlossen sind Steuergeräte der Navigation, der Beleuchtungsanlage, des Fahrwerks, des Audio-/Videosystems und des Radarsystems. Was das genau bedeutet, versuche ich noch mit dem Autohaus zu klären.
Gruß Ulli
Ich weis ja nicht, wo dein Misstrauen herkommt, vielleicht schlechte Erfahrungen?! Aber es zwingt dich ja niemand, diese Versicherung abzuschließen...
Ja, ganz genau Andi. Ich will das aber vorher genau im Einzelnen recherchieren und mir überlegen können. Dazu brauche ich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages die relevanten Angaben. Das die lt. Mazda "beim Mazda Händler einsehbar sind" und nicht von Mazda im Netz verfügbar gemacht werden, finde ich in der heutigen Zeit absurd und nötigt mir das einen extra Besuch beim Mazda Händler ab.
Das deutet für mich darauf hin, das der Kunde überrumpelt werden soll. Und das wären dann schmutzige Tricks. Davon haben wir seit dem letzten Jahr schon mehr als genug vorwiegend von VW erfahren. Offen geht anders.
Gruß Ulli
Da kann ich dir nicht ganz folgen...
Du willst etwas kaufen, hier eine Garantieversicherung für Betrag XY.
Klar solltest du dich da schlau machen, was du für dein Geld bekommst. Das machst du doch sicherlich bei allen anderen Sachen auch, die du kaufst. Oder hast du dich beim MX-5 nicht erkundigt, was du für dein Geld bekommst ?!
Was hat das mit schmutzigen Tricks und überrumpeln zu tun
Bei VW wurde eine Eigenschaft für das Produkt zugesichert, die es nicht erfüllt hat. Das ist aus meiner Sicht etwas anderes.
Wenn ich eine Versicherung abschließe, dann will ich vorher auch über Leistungen und Bedingungen im Klaren sein.
Darum geht es Ulli wohl.
Die Garantiebedingungen sind nur direkt beim Händler einsehbar. Von den div. juristischen Spielerein mal abgesehen.
Eine Anschlussgarantie ist halt einfach eine Wette und wie z.B. die Vollkasko zu sehen. Der Garantiegeber wettet auf einen schadensfreien Verlauf und Du hast innerhalb der Versicherungszeit eine gewisse Planbarkeit der möglichen Kosten. Ich habe sowohl beim Astra (+4 Jahre) als auch beim MX (+2 Jahre) ne Anschlussgarantie und hatte bei einem VW früher auch eine. Bisher musste ich keine der Garantien in Anspruch nehmen, so dass ich nicht sagen kann, wie es sich verhält.
Allerdings würde ich immer dazu raten, im Vorfeld die Bedingungen zu lesen, zu verstehen und nach Abschluss möglichst genau einzuhalten, um unnötigen Ärger bei der Abwicklung zu vermeiden. Der Garantiegeber ist eine Versicherung und Versicherungen vermeiden gerne die Regulierung, wenn man ihnen die Möglichkeit dazu bietet.
Auch sollten die Einschränkungen bzgl. der versicherten Baugruppen bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden.
Für mich sollen diese Garantien die Bereiche Motor, Antriebsstrang und Basissteuergeräte abdecken, da ich hier das größte Kostenrisiko vermute.