Eine Kopie des CoC mitzuführen kann sicher nicht schaden, aber notwendig ist es eher nicht. Wir können nichts dafür, dass im neuen Fahrzeugschein nur noch Mumpitz steht. Mir ist keine Vorschrift bekannt, die besagt, man müsste jede vom Schein abweichende Radgröße schriftlich belegen
Man glaubt es nicht , aber die Polizei ist auch schon vernetzt und hat notfalls (wenn Not am Mann) Einblicke in solche Daten.