Komme gerade vom Händler, dem ich die Service Information R 087/17 vorgelegt habe. Traurigerweise fehlt in der deutschen Übersetzung der Service Information (die der Händler im System aufrief) der Punkt mit dem Wechsel der Tachoeinheit. Ich rief in seinem Beisein bei Mazda Deutschland an und wies darauf hin, dass mir die (weltweit gültige) Serviceinformation aus dem Internet bekannt ist und ich daher eine sofortige Nachbesserung in Form des Wechsels der Tachoeinheit fordere.
Ich sollte auf das Softwareupdate vertröstet werden, welches voraussichtlich am 2. April zur Verfügung stünde. Mein Hinweis darauf, dass ich mich nicht mit einem vielleicht in zwei Wochen erscheinenden Update zufriedengebe, sondern umgehende Nachbesserung fordere und im Fall einer nicht erfolgenden sofortigen Nachbesserung die Geschichte an meinen Anwalt gebe, wurde mit einem Schulterzucken beantwortet.
Auch einen adäquaten Leihwagen bis zur Veröffentlichung des Updates will man mir nicht zur Verfügung stellen.
Mein Händler bemüht jetzt nochmals die Garantieabteilung von Mazda damit. Sollte das nichts bringen, geht's an den Anwalt und wenn ich gut gelaunt bin, schreibe ich die Geschichte noch an die Autobild.
Es bleibt spannend