Bist du dir da sicher?
Gewährleistung: "Der Gesetzgeber schreibt für alle neuen Produkte eine zweijährige Sachmängelhaftung vor. Diese gilt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer – also dem Autohändler. Tritt in den ersten sechs Monaten ein Defekt auf, muss das Autohaus nachweisen, dass dieser beim Kauf noch nicht vorhanden war. Danach kommt es zur Beweislastumkehr: Nun muss der Kunde beweisen, dass sein Neuwagen den Mangel schon bei der Auslieferung aufwies."
Garantie: "Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Autohersteller. Sie geben dem Kunden gegenüber ein Haltbarkeitsversprechen ab, das vertraglich festgelegt wird. Daher können sich Länge, Umfang und Dauer je nach Marke unterscheiden. Viele Hersteller knüpfen ihre Garantie an bestimmte Bedingungen – wie regelmäßige Inspektionen oder den Einbau von Originalteilen. Die Garantie verfällt, wenn der Autobesitzer dagegen verstößt."
(von autozeitung.de)
Richtig, deswegen hilft die Gewährleistung meistens eh nur die ersten 6 Monate.
Alles an Problemen mit dem Auto läuft aber über die 3-jährige Herstellergarantie.