ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir das zweimal
überlegen!
Ein Kind, Steine und ein Mixer..
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Wirklich?Wenn, wie in diesem Fall, der eigentliche Verursacher noch nicht schuldfähig ist (erst ab 14 Jahre) und die Erzieherin ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, hat man wohl schlechte Karten. Dann hat man die Kosten vom Anwalt auch noch und die zahlt die eigene Vollkasko bestimmt nicht.
Denke mal da ist man auf die Schadensmeldung der Einrichtung angewiesen und wenn direkt ein Anwalt ins Spiel kommt könnten die sich auch evtl. quer stellen. Ich würde erstmal abwarten ob es läuft wie gewünscht, ansonsten kann man ja immer noch einen Anwalt nehmen.Jetzt muss ich mich als Anwalt auch mal dazuschalten. Der Anwalt stellt in der Regel, bevor er überhaupt tätig wird, eine Deckungszusage an die entsprechende Versicherung. Falls sich diese nicht zuständig fühlt, wird dies dem Mandanten auch mitgeteilt. Für diesen Vorgang fallen in der Regel auch keine Kosten an, so dass das Kostenrisiko der Anwaltskosten für den Mandanten hier sehr gerin ist.
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Gut, sowas aus erster Hand mal zu hören. Alles andere war ja nur Spekulation.
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Fand es nur schade das sich die Versicherung ohne Anwalt in meinen Fällen nicht bewegt hat -.- (2 Fälle).
Dachte am Anfang auch, Anwalt wozu ?? will ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Hat sich ab Ende aber echt gelohnt auch was noch an Ausfallzahlung etz bei rum gekommen ist.
Ohne denn Kollegen von @sajon76 hätte ich davon nie was gesehen bzw gewusst:ODenke mal der Kindergarten wird eine Allgemeine Haftpflicht Versicherung für solche Fälle abgeschlossen haben.
Die Melden das auch nur weiter und dann ist der Fall für die Abgeschlossen.Gruß
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Wirklich?Wenn, wie in diesem Fall, der eigentliche Verursacher noch nicht schuldfähig ist (erst ab 14 Jahre) und die Erzieherin ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, hat man wohl schlechte Karten. Dann hat man die Kosten vom Anwalt auch noch und die zahlt die eigene Vollkasko bestimmt nicht.
Denke mal da ist man auf die Schadensmeldung der Einrichtung angewiesen und wenn direkt ein Anwalt ins Spiel kommt könnten die sich auch evtl. quer stellen. Ich würde erstmal abwarten ob es läuft wie gewünscht, ansonsten kann man ja immer noch einen Anwalt nehmen.Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich gehe mal ganz stark davon aus, dass die Grenzen der Aufsichtspflicht bein KiGa-ErzieherInnen enger gefasst sind als bei Eltern - schließlich ist es deren Job.
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Spannendes Thema..
Zum Glück kenne ich einen guten Anwalt für Verkehrsrecht. Da werde ich mal nachfragen.
So wie mir es gesagt wurde gab es einen ähnlichen Vorfall vor ein paar Jahren. Hat sich aber hingezogen. Ein Anwalt beschleunigt da wahrscheinlich die Arbeit der Versicherung.
Hat jemand eine Empfehlung in Bezug auf gute Lackierer im Rhein-Main Gebiet?
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Hat jemand eine Empfehlung in Bezug auf gute Lackierer im Rhein-Main Gebiet?Ich bin Ende 2013 bei einem in Bad Vilbel gewesen. Hatte damals meinen 3er BMW Kombi (E91) nach einem selbstverschuldeten Auffahrunfall machen lassen auf Empfehlung/Weisung der Versicherung. Hatte einen Tarif mit Werkstattbindung. Anfangs war ich skeptisch, aber die haben eine tolle Arbeit aus meiner Sicht gemacht. Der Wagen war in Saphirschwarz-Metallic. Bei Haube und Stossstange konnte ich keine Farbunterschiede sehen - als Laie
Mehr Infos gerne per PN