Ein Kind, Steine und ein Mixer..

  • Der Titel läßt es schon vermuten ..


    Wie es der Zufall so will, kam es in genannter Kombination zu einem unschönen Aufeinandertreffen. Die Flugeigenschaften einiger kleinerer Steine mit dem Ziel "roter Mixer",wurden von einem knapp 4-jährigen Kind interessiert erörtert. Das Resultat:


    Einige "Sprenkler" auf meinem Kofferaumdeckel.


    https://www.dropbox.com/s/hxfl…/20170612_190356.jpg?dl=0


    https://www.dropbox.com/s/9h41…/20170612_190410.jpg?dl=0


    https://www.dropbox.com/s/x5rk…/20170613_191510.jpg?dl=0


    Wie es ausschaut haftet die Privathaftpflicht der Einrichtung.


    Da ich überhaupt keine Erfahrung mit sowas habe, bin ich erstmal zum Mazda-Händler vor Ort:


    ca. 700 Euro ?! soll das Ganze kosten. Kofferaumdeckel neu lackieren ohne Garantie, dass man den Farbton genau treffen würde.. 3 Tage ohne Mixer..


    Kommt nur mir das etwas zu hochgegriffen vor? Ich muss ja jetzt erstmal in Vorleistung treten. Wenn dann die Versicherung doch nicht das komplette Lackieren zahlt bleibe ich eventuell auf dem Schaden sitzen..


    Was sollte ich jetzt tun?


    Vollkasko hab ich natürlich auch.


    Ich bin ein wenig ratlos..

    G160 Exclusive-Line soul red, am 30.01.2017 gebaut und im Mai 2017 zugelassen. Ohne E-LOOP, ohne Start-Stopp --> 1035kg. Neomax S, OZ Ultraleggera 7x17, Versatune Einzelabstimmung von SPS - 184 PS - 230 Nm, SPS Cold Air Intake, Hardrace Domstrebe v. +h., Alcantara-Lenkrad, Unterboden und Hohlraumversiegelung von Butze.

  • Wenn die Versicherung der Einrichtung haftet ist doch alles i.O.. Da der Schaden ja nicht lebensbedrohlich ist würde ich erst mal abwarten bis dahingehend alles in trockenen Tüchern ist.
    Ein guter Lackierer sollte das schon hin bekommen.
    Wenn der Deckel lackiert wird lass ihn innen auch direkt mit klarlacklackieren, außer dir gefällt das Rosa so gut.

  • @NightOWL
    So wie ich es verstanden habe ist es im Kindergarten (Einrichtung) oder ähnlichem passiert, da haben die Eltern nix mit zu tun, denn die Aufsichtspflicht haben dann andere.

  • Danke für eure Antworten.

    Aufsichtspflicht lag nicht bei den Eltern, sondern bei der Einrichtung.


    Aber so ein komplett neu lackierter Kofferraum Deckel.. Ich weiß nicht. Und wenn die Farbe nicht getroffen wird? Ich bin da skeptisch.

    G160 Exclusive-Line soul red, am 30.01.2017 gebaut und im Mai 2017 zugelassen. Ohne E-LOOP, ohne Start-Stopp --> 1035kg. Neomax S, OZ Ultraleggera 7x17, Versatune Einzelabstimmung von SPS - 184 PS - 230 Nm, SPS Cold Air Intake, Hardrace Domstrebe v. +h., Alcantara-Lenkrad, Unterboden und Hohlraumversiegelung von Butze.

  • moin,


    da ich auch schon mein Spaß mit sowas hatte....


    Unser Austauschschüler hatte mein Motorrad auf die Seite gelegt beim in die Garage gehen :O .... andere Story verstehe bis heute nicht wie ....



    Habe es erst im netten Versucht mit der Versicherung .. hat aber nicht viel geholfen ....


    Ein guter Freund hat mir zu einem Anwalt geraten für KFZ Sachschäden etz
    Der ganze Fall war innerhalb einer Woche abgeschlossen, nachdem der Anwalt aktiv geworden ist.


    Für die Werkstatt Zeit habe ich einen Finanzellen Ausgleich bekommen und auch einen Betrag für die Wertminderung durch eine Nachlackierung des Fahrzeuges.
    Ohne Anwalt hätte ich davon nicht mal was gewusst :D


    Der Anwalt wird von der Versicherung bezahlt,da du ja nicht die Schuld trägst bzw denn Schaden haben sollst.



    Aus meiner Erfahrung würde ich sagen schau nach einem gutem Anwalt und lass denn die ganze Sache machen.
    Bei einem anderen Fall hatte ich es ohne Versucht -.- 6 Monate hat es gedauert ...... Traurig, aber wahr




    Wegen dem Preis, das Rot ist leider recht teuer ... da es in 3 Schichten in einem besonderen Verfahren Lackierd wird.
    Da muss der Lacker schon etwas Erfahrung mit dem Mazda Rot haben sonst wird das nix.




    Gruß Tim

  • Der Anwalt wird von der Versicherung bezahlt,da du ja nicht die Schuld trägst bzw denn Schaden haben sollst.

    Wirklich?
    Wenn, wie in diesem Fall, der eigentliche Verursacher noch nicht schuldfähig ist (erst ab 14 Jahre) und die Erzieherin ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, hat man wohl schlechte Karten. Dann hat man die Kosten vom Anwalt auch noch und die zahlt die eigene Vollkasko bestimmt nicht.
    Denke mal da ist man auf die Schadensmeldung der Einrichtung angewiesen und wenn direkt ein Anwalt ins Spiel kommt könnten die sich auch evtl. quer stellen. Ich würde erstmal abwarten ob es läuft wie gewünscht, ansonsten kann man ja immer noch einen Anwalt nehmen.