Auf solche Arbeiten gibt es i.d.R. Garantie und Anspruch auf Nacharbeit. Das wurde mir beim Scheibentausch mit mind. 3 Jahren (könnten auch 5 gewesen sein) angegeben.
Lass Dir mal von Sebastian S. Material an die Hand geben und melde Dich mit dem Stichwort "Reklamation" freundlich bei der Versicherung. Da die Teile definitiv beim Scheibentausch angefasst wurden, ist da meines (beschränkten) Wissens nach der Scheibentauscher in der Pflicht, den Schaden zu beheben. Eine Rechtsschutz-Versicherung dürfte da dann im Zweifelsfall weiterhelfen. Aber so weit muss es ja nicht kommen. Nachfragen/-haken kostet ja noch nix.