Leider gab es ja vereinzelt auch Brüche im Getriebe. Wenn so ein Bruchteil an die falsche Stelle gerät, kann das böse Folgen haben.
Frontscheibenabdeckung macht die Fliege; Regensensor kalibrieren
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Oh,
das Thema kenne ich auch sehr gut.
Mein Rahmen hat sich auch in Etappen verabschiedet.
Zuerst die A Säule, dann die Mitte. Bei dem ersten Teil wurde noch angenommen, beim Eiskratzen beschädigt worden.
Das Mittelteil war dann schon heftig, mit dem konnte ich nachweisen,das die ganze Verkleidung schon mal ab war und teilweise mit Scheibenkleber wieder hingeklebt wurde.
An der Scheibenanlagefläche war der Unterschied alter und neuer Klebfilm klar zu sehen.
Da es ein Mietauto war und die Ihre Teile zwar wohl bei Mazda bestellen aber nicht unbedingt dort richten lassen, war das schon heftig.
Da hat Mazda die komplette Reparatur des Rahmen ( alle 3 Teile Neu ) bezahlt.
Seither keine Probleme, dank dem fMh.
gruss ronald -
Bei mir ist der Rahmen am Wochenende auf der Autobahn abgerissen
Abgesehen vom Schaden ist es so was von gefährlich den Rahmen nur mit Plastikclips zu befestigen ...
Nach der ersten Reperatur ist mit der Rahmen erneut auf der Autobahn abgerissen
Ich kann es nicht nachvollziehen wie ein Bauteil erneut abreissen kann? Aus meiner Sicht ist das eine enorme Gefährdung aller anderen teilnehmenden Fahrzeuge.
Nach meiner Beschwerde an Mazda Deutschland war die Antwort eher uninteressiert. Ein genereller Mangel ist nicht bekannt.
Zitat
Inzwischen hat Ihr Mazda Partner, die XXX GmbH in XXX, wie Sie schreiben und wie im Garantiesystem ersichtlich ist, das defekte Bauteil ausgetauscht. Wir müssen also davon ausgehen, dass Ihre Beanstandung somit abgeschlossen ist.Der fMh hat nun den Scheibenrahmen mit einem zusätzlichem Klebeband fixiert. Ich glaube nicht an die Haltbarkeit und denke das der Rahmen in der kommenden Saison erneut abreißen wird ...
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Nach dem Clip im mittleren Teil hat sich heilig Abend auf der AB der rechte Rahmen verabschiedet.
Übernimmt die Verkehrsrechtversicherung eigentlich ein Verfahren gegen Mazda?
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Übernimmt die Verkehrsrechtversicherung eigentlich ein Verfahren gegen Mazda?
Wem ist welcher Schaden entstanden und was soll in einem Rechtsstreit erreicht werden?
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Habe ich nach einer Kostenübernahme gefragt.
Der Mangel soll abgestellt werden, denn so wie es ist, sollte das Auto keine Betriebserlaubnis haben. (Meiner Meinung nach)
Bei einem Schadensfall an einem anderen Verkehrsteilnehmer, nennen wir in MofaA, wird MofaA mich anzeigen und ich werde die Anzeige nicht los, indem ich nur sage "Aber Mazda". Sondern der Sachverhalt muss von mir derart dargelegt werden, dass die Schuld eindeutig auf Mazda weist in diesem speziellen Fall -> Besser proaktiv werden und vor dem Schaden an einem dritten den allgemeinen Mangel beseitigen.
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Ich würde ja dann eher "proaktiv" bei meiner Versicherung anrufen und nachfragen, als mir von "Forumsjuristen" Infos geben zu lassen. Hat wohl noch niemand dieses Thema hier weiter geklärt und die Info deiner Versicherung würde ja da helfen, wie andere Nutzer verfahren könnten.
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Der Mangel soll abgestellt werden
Ja richtig. Und für das Abstellen des Mangels fährst Du als Endkunde in die Mazda Werkstatt und lässt das Auto in Ordnung bringen.
Für die Feldüberwachung und ggf. erforderliche Rückrufe ist in D das KBA zuständig, entweder aufgrund von Selbstanzeige des OEM, oder bei besonderen Auffälligkeiten einzelner Modelle auch durch Aufforderung durch des KBA.
Mir ist nicht klar, wie und wofür Du in diesem Kontext eine zivilrechtliche Klage stellen willst.Ganz konkret würde ich sicher stellen, dass der Vorgang behördlich protokolliert wird, damit die Behörde ggf. Handlungsbedarf erkennen kann.
Zusätzlich könnte man einen Brief an die Mazda Zentrale in D schreiben und um eine Stellungnahme bitten. -
Ja richtig. Und für das Abstellen des Mangels fährst Du als Endkunde in die Mazda Werkstatt und lässt das Auto in Ordnung bringen.
Das Werkstatt wäre dann ja auch in meinen Augen dafür verantwortlich wenn das Teil nach Montage jemanden skalpiert... die Frage ist dann nur ob die das auch so sehen
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Ja richtig. Und für das Abstellen des Mangels fährst Du als Endkunde in die Mazda Werkstatt und lässt das Auto in Ordnung bringen.
War jetzt dreimal wegen des Abstellens von Mangel "lockere oder verlorene Abdeckung" in der Werkstatt... Könnte ja dann mal Wandeln. -> Das Auto scheint von der Werkstatt nicht mit gegebenen Mitteln in Ordnung zu bringen zu sein.
Wenn meine Garantie mal zu Ende ist? Was dann?
Zitat von MX505
Für die Feldüberwachung und ggf. erforderliche Rückrufe ist in D das KBA zuständig, entweder aufgrund von Selbstanzeige des OEM, oder bei besonderen Auffälligkeiten einzelner Modelle auch durch Aufforderung durch des KBA.
Mir ist nicht klar, wie und wofür Du in diesem Kontext eine zivilrechtliche Klage stellen willst.Was klar ist. Bist ja auch kein Anwalt.
Zitat von MX505
Ganz konkret würde ich sicher stellen, dass der Vorgang behördlich protokolliert wird, damit die Behörde ggf. Handlungsbedarf erkennen kann.
Zusätzlich könnte man einen Brief an die Mazda Zentrale in D schreiben und um eine Stellungnahme bitten.Dann erklär doch mal auf an welche Adressen man sich doch zu wenden hat .
Die Mazda-Zentrale wurde angeschrieben. Nicht nur von mir, wie es hier schon steht. Kommt halt nix Gescheites zurück; a la "Waaas, das kann nicht sein, wir wissen von nix.". Was rechtlich sogar Ihre Pflicht ist, weil man sich doch nicht selbst belasten soll.
-> Anzeige und Presse sind die einzigen Druckmittel, die ich sehe, und die Wandlung der Kapitulationsweg.