@magnum
Hast du die Eibach Pro Kit, (2-3cm tiefer) oder die gelben Sport (4cm tiefer)?
Nach Gutachten sind es die Sportfedern mit 30 - 40 mm Tieferlegung. Nur die müssen eingetragen werden. Das Pro Kit hat eine ABE.
@magnum
Hast du die Eibach Pro Kit, (2-3cm tiefer) oder die gelben Sport (4cm tiefer)?
Nach Gutachten sind es die Sportfedern mit 30 - 40 mm Tieferlegung. Nur die müssen eingetragen werden. Das Pro Kit hat eine ABE.
Fahrwerksänderung auch mit ABE muss meines Wissens eingetragen werden?!
Fahrwerksänderung auch mit ABE muss meines Wissens eingetragen werden?!
Nein, bei einer ABE ist keine Eintragung notwendig. Ggf. muss man die fachgerechte Montage nachweisen (Rechnung), wenn etwas passiert, oder es schief geht. Aber ansonsten dürfen Teile mit ABE ohne EIntragung verbaut werden. Die ABE ist mitzuführen und etwaige Auflagen müssen natürlich eingehalten werden.
Dann Frage an die Profis hier:
Wie verhält es sich mit Federn und Spurplatten ?
Meine gehört zu haben daß wenn zwei Dinge am Fahrwerk geändert wurden eine Eintragung erforderlich ist ?
Erst einmal brauchen wir ein paar ....
vielen Dank, werde noch alle Infos zusenden.
Bei allem Respekt für Eure Fachkompetenz... Ihr labert hier jeden an die Wand - das ist anstrengend
P.S. die Fahrwerkseinstellung von meinem ist super, aber ich werde mich hüten, die hier zerpflücken zu lassen - bin auch schon wieder raus aus diesem Thread
Denke mal das es so stimmt. Habe hier auch mit Ronotto kurz drüber geschrieben und er meinte genau wie mein freundlicher das Tieferlegung in Verbindung mit Spurplatten eingetragen werden müssen.
uups..... das galt eigentlich Beppo
Dann Frage an die Profis hier:
Wie verhält es sich mit Federn und Spurplatten ?
Meine gehört zu haben daß wenn zwei Dinge am Fahrwerk geändert wurden eine Eintragung erforderlich ist ?
Tieferlegung
ABE kombinierbar?
Zubehörfelgen (OZ Ultraleggera) in Verbindung mit Tieferlegung und Spurverbreiterung
(...)
Nein, bei einer ABE ist keine Eintragung notwendig. Ggf. muss man die fachgerechte Montage nachweisen (Rechnung), wenn etwas passiert, oder es schief geht. Aber ansonsten dürfen Teile mit ABE ohne EIntragung verbaut werden. Die ABE ist mitzuführen und etwaige Auflagen müssen natürlich eingehalten werden.
Kleine Ergänzung: Eine Eintragung einer ABE ist nicht notwendig, aber wäre trotzdem möglich. Über den Sinn möchte ich allerdings nicht diskutieren
Dann Frage an die Profis hier:
Wie verhält es sich mit Federn und Spurplatten ?
Meine gehört zu haben daß wenn zwei Dinge am Fahrwerk geändert wurden eine Eintragung erforderlich ist ?
Bei wurde nur die Spurverbreiterung eingetragen, da die Eibach-Federn eine ABE haben. So hat es der TÜV-Prüfer gesehen.
Die Spurplatten haben nur ein Teilegutachten somit ist immer eine Eintragung nötig.
Eine ABE bezieht sich immer auf den Serienzustand also in dem Fall Serien Felgen und Co..
Willst also beides haben musst dann eintragen lassen.