Ich denke die wirst du bei uns nur nicht durch den TÜV bekommen.
Anhängerkupplung
-
-
Der Halter allein ist ja nix zum eintragen und für die Kugeln gibt's zur Not auch Gutachten. Ich bin bei meinem Mazda Händler noch nie nicht durch den TÜV gekommen.
-
Für die Fahrrad-Montage gibts noch die Seasucker Mounts. Wie das mit Zulassung und TÜV aussieht weiß ich allerdings auch nicht
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
https://www.seasucker.com/collections/bike -
Die Anhängerkupplung braucht in Deutschland sehr wohl TÜV oder eine ABE.
Hast du beides nicht bleibt dir nur eine Einzelabnahme beim TÜV wenn du sie offiziell ohne schlechtes Gewissen oder evtl ohne Theater nutzen willst.Wenn dein FMH dich auch ohne alles durchwinkt und ein Auge zu drückt , ist das sehr nett. Kann aber Ärger nach sich ziehen.
Versteh es nicht falsch, du kannst machen was du möchtes, ich sehe das Thema TÜV in manchen Punkten auch als übertrieben an. Aber bei einem Agrarhaken wo du einiges an Gewicht dranhängen kannst, würde ich persönlich nur auf die erlaubte Version vertrauen. Schließlich haben wir ein sehr leichtes Fahrzeug.
Außerdem denke ich wenn eine AHK so unbedenklich wäre, warum bietet Mazda sie dann nicht selbst an und verdient damit Geld?
-
Unabhängig von ABE, TÜV und sonstigem. Der MX-5 hat eine eingetragene Anhängelast von 0kg. Zeig mir den Anhänger, den du damit ziehst.
Und die ist nicht nur für Fahrräder geeignet
Doch genau das ist sie. Einzig und allein. Und auch nur, wenn du sie eintragen lässt.
-
Papier ist eine Sache. @DerBandit Vor der Aktion würde ich zu einem guten Mechaniker gehen, das Auto Aufbocken und mir die Kreuz-Verstrebungen am Heck ansehen lassen. Wo werden die Kräfte aufgenommen?
Mir wurde gesagt, dass das nix Gescheites wird. Aber eine 2. Meinung hat noch nie geschadet.
Fazit: Wenn sich beim Ziehen oder Bremsen das Chassis verbiegt, bringt Dir keine Eintragung mehr etwas.
-
Fazit: Wenn sich beim Ziehen oder Bremsen das Chassis verbiegt, bringt Dir keine Eintragung mehr etwas.
Einmal das, aber im Zugbetrieb treten auch höhere thermische Belastungen für die Maschine auf. Ist dann die nächste Frage, ob die Öl-/Wasserkühlung auch dafür ausgelegt ist, bei 12% Steigung und 35 Grad Außentemeperatur einen Hänger zu ziehen.
Und eine "Haken-Beschränkung" auf "nur für Fahrradträger" gibt's nicht. Abgesehen davon... 2 E-Bike a 25 kg plus Träger gehen an dem kleinen MX mit Sicherheit nicht spurlos vorbei. Denn im Fahrbetrieb rüttelt diese Masse auch ziemlich kräftig an der Kupplung.
-
Besser wäre eine Halterung vom Windschutzscheibenrahmen zum Überrollbügel. Da müsste man einen Fahrradträger dran festmachen können. Im Regen steht man dann aber bei den Motorradfahrern unter der Autobahnbrücke.
LG Stefan -
Und eine "Haken-Beschränkung" auf "nur für Fahrradträger" gibt's nicht.
Die gibt es insofern, als dass der ND keine Anhängelast eingetragen hat.
-
Besser wäre eine Halterung vom Windschutzscheibenrahmen zum Überrollbügel. Da müsste man einen Fahrradträger dran festmachen können. Im Regen steht man dann aber bei den Motorradfahrern unter der Autobahnbrücke.
LG StefanGuck dir meinen Link und das Video dazu an
Werde ich mir nächstes Jahr mal anschauen. Bei mir würde aber auch nur ein Rennrad von unter 10kg darauf befestigt werden. Aber klar, die Regenproblematik bleibt.