Die gibt es insofern, als dass der ND keine Anhängelast eingetragen hat.
Richtig, es gibt in dem Zusammengang aber auch zwei Werte, die wichtig sind.
Anhängelast: Hier ist das tatsächliche Gewicht von Anhänger incl Ladung maßgeblich.
Logischerweise entfällt das bei einem Fahrradträger.
Und dann gibt es
die Stützlast, die angibt, wie hoch die "senkrecht" wirkende Last auf die Kupplung sein darf.
Die Angabe wäre für einen Fahrradträger wichtig und dann hilft ganz banales Kopfrechnen.
Sowohl die max. Stützlast als auch die max. Anhägerlast müssen vom Fahrzeughersteller angegeben werden.
Angenommen, die Stützlast ist mit 50 Kg angegeben.
2 e-Bike = 50 Kg PLUS Fahrradträger ~15 Kg = 65 Kg was im Beispiel schon sehr ernste Diskussionen mit der Rennleitung gibt.
Weiterhin wäre zu beachten, dass die Stützlast mit in die Berechnung der max. Zuladung einfließt.
Hat also unser Fahrzeug z. B. 200 Kg max. Zuladung, reduziert sich diese um die vorhandene Stützlast.
In unserem Fall mit den beiden e-Bikes:
200 Kg - 65 Kg = 135 Kg Zuladung an Mensch und Gepäck.
...und dann rechnet mal, was beim MX5 an Gewichten rauskommen würde, wenn man von zwei Personen mit Urlaubsgepäck plus Fahrräder ausgeht. Nur mal so.... in der Urlausbzeit steht die Rennleitung öfter mal auf BAB-Parkplätzen mit einer kleinen Waage. Und ein kleiner MX mit zwei Personen plus Radträger macht bestimmt neugierig.